halseisen,
das
;
-s/–
.
›Fessel um den Hals‹; in der Mehrzahl der Belege, teils ohne sichere Interpretation: ›Pranger, am Rathaus oder an anderer zugänglicher Stelle angebrachter Eisenring, an den der Gesetzesbrecher angekettet und zur Schau gestellt wurde‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2, ,  2.
Syntagmen:
ein h. anhaben
;
am / im h. stehen, das h. an der mauer hängen
;
jn. an / in das h. schlagen / setzen / spannen / stellen, jn. mit dem, durch das h. strafen, etw. im h. büssen; das h. am diebstok
.
Wortbildungen:
halseisenstok
(a. 1558f.).

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
da stehen als ein bube an pranger odder hals eisen geschmidet.
Ebd. (
1528
):
wolte den Dieb todschlagen im Halseisen oder Banden.
Niewöhner, Teichner
325, 228
(
1360
/
70
):
ich han gehort von den unweisen, | der teuͤfel hab ain halseisen | und ain gross cheten an.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
7, 71, 15
(
Straßb.
1520
):
hast nach deiner gewonheit [...] sant Paulus in das halßysen vnd vff den lasterbangk gestellet.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
kam in ein Stat, da hiengen Halßeisen an einer Mauren.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
sol man [...] sollich schelter an irem libe oder guͦt mit dem halsysen oder in ander gebuͥrlich wise ernstlichen straffen.
Ebd. (
1539
):
Welliche person hinfür betrogenlich sich mit mer dann einem eegmaͤchelde verpflichte, [...], das alßdann dieselbige person an dz halßysenn gestelt [...] werde.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1530
):
der baͤttlern halb, die sol man inleggen oder ins halsysen stellen.
Niewöhner, Teichner
671, 62
(Hs. ˹
moobd.
,
1468
˺):
davon moͤcht dy chraft verswinden | von dem goller aufgeschozzen | als ein hals eysen an der drossen.
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Rudolph, Qu. Trier ; ;
Roder, Hugs Vill. Chron. ;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
73r, 12
;
Welti, a. a. O. ;
Bremer, Voc. opt.
30021
;