hadermetze,
die
;
etwas häufiger auf Männer als auf Frauen bezogen, insofern Bezug des Gw auf
metze
(zu
Mechthild
, s. ; ) fraglich; eher zu
mhd.
metze
›Trockenmaß‹
(), etwa:
›Zankfaß, -kübel‹
.
1.
›zänkische Person‹; als Metonymie auch: ›Anlaß, Gegenstand des Streites‹;
zu .

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Das ist die hadermetz, daruber hebt sich der kampff.
Bobertag, Schwänke (o. O.
1555
):
Der ein war aber insunderheit ein nidige hadermetz.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Man scheucht in, weil man in [mann] thut schetzen | Für ein ungschlachte hadermetzen.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
die fieng ein Hader an mit einem Ritter [...], wan sie was ein Hadermetz.
Jörg, Salat. Reformationschr.
201, 19
(
halem.
,
1534
/
5
):
Sprach Zwinglj / es gfiele jmm wol / das Niesslj schwige / dann er waͤr ein hadermaͤtz.
Menge, Laufenb. Reg.
5980
;
Dietz, Wb. Luther ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Vgl. ferner s. v. .
2.
Name eines Geschützes.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
1. H. 16. Jh.
).
3.
bedeutungsverwandt zu  1.