härlein,
das
;
Diminutiv zu (
das
1.
›dünnes Haar; kurzes Fädchen‹; ütr.: ›etw. äußerst Geringes, Nichtiges; nichts‹;
vgl. (
das
4.
Phraseme:
jm. nicht ein härlein krümmen
›jm. keinen Schaden zufügen‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
das wirs [leben] von gott dem schöpffer haben, undt niemandts kans uns nemen oder uns ein hehrlein gekrummet werden.
Perez, Dietzin
1, 45, 23
(
Frankf.
1626
):
da ich einem oder dem andern ein haͤrlein seiner Ehren entziehe / so geb ich ihme ein Pferd darfuͤr.
Maaler (
Zürich
1561
):
Haͤrlin oder kurtze faͤderlin in den bluͦmen.
Goldammer, Paracelsus. B. d. Erk.
42, 28
(
obd.
, Hs.
n. 1570
):
nit ain herlin ist ann vnns / Christus hats gesehen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
596, 2861
;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
293v, 22
;