hängeisel,
der
;
Gw des Lemmaansatzes unsicher, da Bezug auf
mhd.
-ei-
oder
-î-
unklar; wohl eher
-ei-
, dann möglicherweise zu
eischen
›fordern‹
().
›Person, die Waagen, Maße, Gewichte kontrolliert‹;
vgl.  12.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
els.
,
1339
):
Der hengeisen hatt das recht, das er alle kommesz vnd weinmesz zeigen [...] soll.
Ebd. (
els.
,
1422
):
Vnd sol der schultheis setzen weibel vnd hengisel.
Swaz minre denne ein schilling ist, das sol der hengisel richten.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .