häblich,
häbelich
(letzteres etwas seltener),
Adj.
1.
›begütert, vermögend, über Haus- und Grundbesitz verfügend‹; insofern: ›wo wohnhaft‹; auch: ›als Besitz‹;
vgl.  1,  1.
Phraseme
häuslich und häblich wo sitzen
(dazu bdv.: ).
Bedeutungsverwandte:
 1, ,  1,
1
 2; vgl.  1.
Syntagmen:
so h. sein, das [...], h. wo bleiben / sitzen / wonen, sich h. wohin setzen, etw. h. in gewer haben
;
die häbliche gewere, das häbliche gut
.

Belegblock:

Dertsch, Urk. Kaufb.
72
(
schwäb.
,
1321
):
Auf einem Viertel sitzt j.
häbelich.
Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
1382
):
das man ieman ze burger in nem und enpfing, die sich hus und haͤblich zu uns in unser stat setzen.
2.
›auf einen Besitz gerichtet und diesen rechtlich beanspruchend bzw. betreffend‹.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
söllen [...] heblich spruch biß uff verrer ordnung und beschaid uffgezogen sein.
UB Zug
2430, 6
(
halem.
,
1397
):
der inn ansprachig hat umb 4 rinder habling und 4 lb.
3.
›fest, sicher, garantiert; ausreichend‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, .
Syntagmen:
den zins h. sichern
;
der häbliche brief, das häbliche pfand, häbliche zinsen
.
4.
›eine bestimmte Eigenschaft aufweisend; passend, angemessen‹.
Wortbildungen:
häblichkeit
(a. 1472).

Belegblock:

Höver, Bonaventura. Itin. B
124
(
moobd.
,
1450
/
60
):
krefft der vernufftigen sel naturleich ein gepflanczt, nach jren wurckungen, habungen, gezierd vnd hableichen kúnsten.
5.
s.  23.