gültverschreibung,
die
;
–/-en
.
›Schuldverschreibung, Hypothek‹.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
151, 11
(
rhfrk.
,
1517
):
ob einer von gütern, so ein anderer in gültverschreibung oder sonsten verhaft ligen, das ihme selbige ledig gemacht werden, so seind sie dem gericht ein orts gulden schuldig zue erlegen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1633
):
Wie fürthin die gültverschrybungen uffgerichtet werden soͤllendt.
Schib, Urk. Laufenb.
387, 14
(
halem.
,
1633
):
ein gültuerschrybung vff das dorff Eicken vmb 600 Gl. wysendt [...]. Aber ein gültuerschrybung vff Hanns vnd Wendlin Meyer.