gülten,
V.
1.
›etw. wert sein, gelten‹.2.
›Zins, Steuer und Abgaben bezahlen‹.Belegblock:
welcher von seinem gut, das einem erbarn rat zinßt oder güllt, [...], one erlauben wenig oder vil hingibt.
ein paur so mir gegüllt hat, anzaigt, das sy gutem getraid im jar 1541 abgeschnitten haben.