gutachten,
das
.
1.
›(oft schriftlich dargelegtes) Gutachten, begründete persönliche Meinungsäußerung (zu einer Sache, bei der der Gutachtende vorher um seine prüfende Meinung gefragt worden ist)‹.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
77, 19
(
omd.
,
1563
):
Weil aber wegen des vermeßens halben im solchen irrungen vorgefallen, alß ist uf gutachten der churfuͤrstlich saͤchßsichen oberbergkamptleuthe erkenet worden, das man [...].
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
B iiv, 13
(
Leipzig
1625
):
Ob ich nun solcher gestalt wol bedienet / Thue ich deinem gutachten / ob ich Huͤlffe beduͤrfftig / deiner discretion heimstellen.
Opitz. Poeterey
55, 2
(
Breslau
1624
):
[Plinius] welcher vber alle seine sachen gelehrter freunde guet achten erfodert saget in der 17. Epistel [...].
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Doch bleibt es zu des Lesers gutachten gestellet / was ihme hiervon zu glaͤuben belieben mag.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Hab ich [...] also befunden / daß ich nach [...] Verständiger Leut gutachten nach / würdig geschätzet / sie in den Druck zu verfertigen.
2.
›Ermessen, Belieben‹.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
so sie ainen aufrechten, statlichen und erfarnen man von der gemeind gewußt, daß sie ine auch [...] nach irer notturft, gelegenheit und guͦtachten zuͤ erlichem bevelch gebraucht.