grundfälle,
die
.
›Grenze zwischen 2 Steiläckern, die durch einen die Abwärtsbewegung des Bodens verhindernden, bewachsenen Zwischenraum gesichert ist‹; dieser Zwischenraum war oft Anlaß für Anliegerstreitigkeiten.
Bedeutungsverwandte:
 2, , .

Belegblock:

Boos, UB Aarau (
halem.
,
1420
):
klegt da die egenante priorin [...], wie dz er sumpti, irti und hindreti an ira gruntfelli, so gelegen were oben an irem rebacker.