grosfürst,
der
;
-en/-en
.
›Großfürst‹, Titel des obersten Herrschers von Litauen sowie von Moskau bzw. Rußland.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
4, 1728
.
Wortbildungen:
grosfürstentum
.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Ämterb.
158, 20
(
preuß.
,
1445
):
dem grosfursten czu Litawen.
Moscouia
B 1r, 3
(
Wien
1557
):
desselben Großfürsten macht vnd gepiet sich verr in die leng vnd weit erstreckt.
Ebd.
C 1r, 3
:
Hertzog Andre des Alexanders Sun / der erwarb das großfuͤrstenthumb / das der Demetrj verfangen hette.
Ebd.
D 2r, 27
:
Nach endung des gebets / tretten der Metropolit der Alt vnnd jung großfuͤrst auff die Puͤn / Die zwen setzen sich auf jre stuͤll [...] / Dañ so spricht der großfuͤrst / [...] / Die Vaͤtter großfuͤrsten haben / jre͂ erst gebornen Süne͂ / das großfuͤrstenthumb beschaiden / vnd als nach der selben beispil mein Vatter der großfuͤrst mich neben sein gewirdiget / mit dem großfuͤrstenthumb.
Ebd.
C 1r, 11
;
D 2r, 14
;
D 4v, 32
.
Vgl. ferner s. v.  8,  1.