grausamlich,
Adj.
1.
›entsetzlich, grauenhaft, füchterlich, bei anderen Personen Grauen und Entsetzen, auch Mitleid hervorrufend‹; speziell: ›auf brutale, rücksichtslose Art und Weise, unmenschlich, gnadenlos, erbarmungslos; (in Bezug auf das Wetter:) unangenehm, schwer erträglich, extrem schlecht; (in Bezug auf die Folgen) verheerend‹;
zu  1.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
hunger
)
g. sein; etw.
(z. B.
der zorn
)
g. ergrimmen, sich g. stellen, jm. etw. g. erscheinen; g. schreien, g. auf jn. laufen, jn. g. abstümmeln / ermorden / fangen / heimsuchen / leidsamen / strafen / verfluchen / verletzen / verurteilen; die grausamliche abscheidung / geschichte / marter / stimme, das grausamliche exempel / geschrei / heulen / tier, die grausamlichen here / mären / wunderwerke
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Crudeliter. Grausamlich grimmiglich.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
689, 5739
(
Magdeb.
1608
):
DJeweil abr in des die Krebs Herren / | [...] | [...] Grawsamlich die Meuß ermorden.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Wenn dein zorn grawsamlich ergrimmet.
Palmer, Tondolus (
Speyer
um 1483
):
das er sein hant die er gestreckt het die speiß zenemmen nit mocht widerumbe zu seinem mundt bringen / sunder mit grusamlichen schrien sprach er zu der frawen.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
73, 15
(
omd.
,
1487
):
da er nicht straffen wolde strafft ÿn gott selber mittsampt seinen kindern gar graúsãlich an leibe vnd sele.
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
11, 84
(
nürnb.
,
1. H. 15. Jh.
):
piß czu der forchtenlichen erleschung und czerlosung des leibs und der grawsamlichen abscheidung von der sel.
Sachs (
Nürnb.
1530
):
Dein [Tod] kurtze stund die sey verflucht, | Die uns so grausamlich heimsucht!
Ebd. (
1562
):
Als in Schweden [...] | War ein hunger sehr grausamleich.
Ebd. (
Nürnb.
1563
):
Wie mayd und knecht in meinem hauß | Die auch nit vil geben umb mich: | Ob ich mich gleich stell grausamlich, | Machens ein tagwerck in zwey tagen.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
Wann es ist fraislich
[Var. Augsb. um 1475
2
:
grausamlich
;
Froschauer
1530:
erschrocklich
:
Luther
1545:
schrecklich
]
zeuallen in die hende gots.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
128
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
[Der mensch] Dorumb jn gott so grausamlich | Verflůcht / beraubt des himelrich.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
Da ward ein grusamlich Geschrei gehoͤrt, das sprach also: ,Patron, Schifman!‘ Er gab im kein Antwurt. Darnach kam noch ein grusamlichere Stim.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Dieser finge an jämmerlich zu schreyen, vnd sich grausamlichen zuerbeben; Er zischete als ein Schlang.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
45
):
den unerlichen handel, so des königs son Sextus an ir so tirannisch und grausamklichen geübet hat.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
301, 2
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Do komen zam gestossen | die grausamlichen her.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
[die g’main] verurtailt zum tod ân alle gnad obgenanten Lucium [...], so sich grausamlich aller hertikait wider all freund obgenanter [...] geflissen hetten.
Kehrein, a. a. O. ; ;
Langen, Myst. Leben
177, 14
;
Matthaei, Minner. I, ;
Bachmann, Haimonsk. ;
Löffler, Columella/Österreicher ;
Guth, Gr. Alex. ;
Drescher, Hartlieb. Caes. ; ; ; ;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
103, 7
;
Wackernell, Adt. Passionssp. St. II,
2098
;
Voc. Teut.-Lat.
ll iiijv
;
m vijr
;
Dietz, Wb. Luther ;
Vgl. ferner s. v. ,  11,  1.
2.
›eklig, abscheulich, scheußlich, abstoßend‹;
zu  2.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Nym war das der wein von besunderm wunder was zu ainem so grausamlichen wurm worden, da da von der priester ver meiden solt trunckenhaitt.
3.
›unermeßlich groß, ausgeprägt, stark, außerordentlich heftig, schlimm, entsetzlich arg‹;
zu  3.

Belegblock:

Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
8
):
Do in so grausamlicher forcht | Die pein des totes in im worcht.
Anderson u. a., Flugschrr.
18, 3, 8
([
Straßb.
]
1523
):
Grausamlich ketzer seind die / die beschreiben / der Bapst moͤg über die siben gebott der anderen tafel dispensieren.
Brandstetter, Wigoleis
222, 6
(
Augsb.
1493
):
stellet ab eüer grausamlichs hassen gegen disem tugentlichen hoelden.