gotteslehen,
das
.1.
›geistliche Pfründe‹.2.
›erbuntertänige Person eines geistlichen Herrschaftsträgers, z. B. des Deutschen Ordens‹; metonymisch dazu: ›erbuntertäniges Abhängigkeitsverhältnis gegenüber einem geistlichen Herrschaftsträger‹.Syntagmen:
js. g. sein; von g. jm. eigen sein
.