gotteslästerung,
die
;
-Ø/-en
, auch
.
›Blasphemie, Zuwiderhandlung gegen das 1. Gebot des Dekalogs‹; metonymisch dazu: ›einzelner blasphemischer Akt, einzelne Ehrverletzung Gottes (als strafbare Handlung)‹;
zu  1.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
4, 1593
;
Rgg
2, 1804
;
LThK
4
, 1117f.
Syntagmen:
die g. dulden / gestatten / stiften / strafen / vermeiden / wiederrufen, jm. die g. vergeben, die g. an jm. dulden; die g.
(Subj.)
(aus etw.) beschehen, (wo) stehen; der g. brauchen; jn.
(z. B.
got
)
mit g. erzürnen, sich vor g. enthalten, jn. vor der g. verhüten, jn. mit g. verleugnen, etw. von g. ordnen / setzen, jm. zur g. ursach geben; die g. der Juden / schwüre; die antichristliche / erschrekliche / grausame / grosse / öffentliche / schändliche / schnöde / teuflische / unziemliche / üppige g.; der geist, das laster der g., die zuhörer der g
.

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
Des heyligen stuels brieffe, das ist, gottis lesterung, seel mord und welt vorderben, sol yhe niemant felschen.
wenn ich hette gesehen, das die Pfaffen hetten Messen gehalten, wolt ich gepredigt [...] haben, das es Gottes lesterung were und Gott damit hoͤchlich erzuͤrnet wuͤrde.
damit der greulich unchristlich miszbrauch und Gottes lesterung weniger wurde.
Ebd. (
1523
):
drumb ist unglawb nichts denn ein Gotteslesterung, die Got lugen strafft.
Ebd. (
1525
):
Der Bapst ist ynn dieser Gottes lesterung gantz ersoffen.
Alberus, Barf. Vorr. Alb., (
Wittenb.
,
1542
):
Wir funden auch Buͤcher in jrem Refectorio [...] darin solch Erschreckliche Gottslesterung stehen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
6925
(
Magdeb.
1608
):
Denn Fried ohn warheit ist ein gifft / | Das nichts denn Gottes lestrung stifft.
Kollnig, Weist. Schriesh.
144, 27
(
rhfrk.
, Abschrift
1620-1702
):
alles, so durch den nachrichter zu strafen ist, alle hohe blasphemien und gotteslästerungen, alle injurien und schmähungen.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
33, 30
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Von gotslesterung setzen und ordnen wir, das keiner [...] got, unser schepfer, nach sein heiliges wort lestern ader bei seinen heiligen namen fluchen ader schweren, sonder dieselbigen [...] vormeiden sollen.
Ebd.
35, 9
:
Von den zuhörern obgemelter gotteslesterung.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Die gotslesterung der juden.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
mit verhewlung, verspottung, fluchen und gottsschwurn, auch anderer unzimlicher gotzlesterung.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
105, 21
(
Nürnb.
1548
):
Darumb ist es ein grosse Gotteslesterung / vnd ein verfuͤrische falsche lehr / wo mã die leut wider die suͤnd auff menschen werck weyset.
Dietrich. Summaria
30v, 10
(
Nürnb.
1578
):
das sie durch jren geitz / zur Gotteslesterung vrsach geben / vnd leren die leut / Es sey weniger suͤnd / bey dem Tempel vnnd Altar schweren / denn bey dem gold im Tempel.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
ein ieglich súnd vnd spot
[Var. Z, Augsb. um 1475:
gotzlösterung
;
Luther
1545:
lästerung
]
wird vergeben den leuten.
Anderson u. a., Flugschrr.
18, 5, 7
([
Straßb.
]
1523
):
Alle geding / eyd / gelübt / verheyssung [...] beschehen wider gottes gebott / reychen mit gottßlesterung gott vnd sein wort zů verleügnen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
641, 37
(
halem.
,
1680
):
sollen meister und gsellen einanderen von dem laster der üppigen gottslästerung, fluchens und schweerens abmahnen.
Warnock, Pred. Paulis
16, 123
(
önalem.
,
1490
/
4
):
so folget etwenn sölichen gesichten nach spiritus plashemie, der gaist der gotzlestrung.
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
234, 26
(
Augsb.
1476
):
hast gemurmelt wider got das es den boͤsen wol vnd den frômen v́bel vnd truͤbsaͤlig geet das alles heyßt gotzlesteru͂g in got vnd den namen gots eitel gebrauchet.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
49, 7
(
moobd.
,
1588
):
[ist] gebotten, sich vor allem gottschelten vnnd gottslessterung gännczlichen zuenthalten.
Kollnig, a. a. O.
163, 40
;
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
8, 20
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. ;
Franck, Decl.
340, 1
;
Wickram
4, 19, 11
;
42, 28
;
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern ;
ders., Wirtsch. Bern
572, 27
;
Rennefahrt, Recht Laupen ;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ; ;
3, 744, 36
;
Wopfner, Bauernkr. Tirol
61, 27
;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
86
;
Hulsius
L iijr
;
Vgl. ferner s. v.  2,  1, .