gottesfriede,
der
.– Schwach belegt.
›Zustand der Rechtssicherheit und des Fehdeverbotes für bestimmte Personengruppen, an bestimmten Orten und zu bestimmten, zumeist religösen Feiertagen (seit dem 12. Jh. vom Reichs-Landfrieden abgelöst)‹.
Syntagmen:
(einen) g. gebieten / schweren, an jm. brechen
.