glottern,
V.;
zum Wort s. , wo sehr unterschiedliche Bedeutungen unter 1 Ansatz zusammengefaßt werden.
1.
›mit dem Schnabel klappern (vom Storch)‹.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Zuruͤck legt seinen Schnabel lang, | Glottert schnap! schnap! so huͤbsch vnd fein.
2.
a) ›die Augen aufsperren‹;
b) ›rühmend über sich selbst plappern‹;
c) wohl ›klatschen (von einem ungenügend durchgegerbten Fell)‹. Semantische Zusammenhänge schwer nachvollziehbar.
Wortbildungen:
glotterecht
›weit aufgesperrt (von den Augen)‹ (a. 1522).

Belegblock:

Schmidt, Hist. Wb. Elsaß (a. 
1510
zu a;
1520
zu b und c).