glockenhal,
der
;
-s/–
.
›Fläche, die mit dem Geläut der Glocke durchdrungen wird, akustische Reichweite des Glockenschlags‹;
zu  1.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 335, 21
(
schwäb.
,
1603
):
soll jedem richter, [...], innerhalb deß gloggenhals für essen und sein versumnus 10 kr, und ausserhalb des gloggenhals 14 kr [...] zuegestelt werden.
Ebd.
327, 21
;
341, 10
.