glaubwirdig,
glaubwürdig,
Adj.
1.
›glaubwürdig, vertrauenswürdig, mit Qualitäten wie sozialer Anerkennung, gesellschaftlichem, auch amtlich herausgehobenem Status ausgestattet‹; vgl.
1
 8,
1
 3 d.
Vielfach Texte der Sinnwelt ,Recht‘.
Bedeutungsverwandte:
 2,  2,  1,  1,  125, , (Adj.) 7,  3, .
Syntagmen:
j.
(z. B.
der notar / zeuge
)
g. sein
;
der glaubwirdige schein / schreiber / scribent / richter /
˹
notar / zeuge
˺ (häufig).
Wortbildungen
glaubwirdigkeit
1 (dazu bdv.: ,
das
, 7, , ).

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
Szo sag ich [...] fur euch, her Notarie, als fur eyner offentlichen glaubwirdigen Person [...].
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
14, 1
(
Frankf./M.
1563
):
Herodotus ein glaubwirdiger geschichtschreiber sagt daß [...].
Köbler, Ref. Wormbs
125, 28
(
Worms
1499
):
das die bekentnuss vor vnserm offenbarn sitzenden Rate oder Statgericht. oder vor einem glaubwirdigen Notarien vnd dryen zügen [...] die alle bekant seyen vnd glaubwirdig. gescheen were.
Ebd.
139, 21
:
Vnd einen Jnuentarium zumachen der tüglich vnd von wirden sy das soll gescheen in bysyn eins vnsers Rats oder Gerichtsschrybers und zweyer Rats Person oder gerichts Scheffen durch vns oder vnser Burgermeister darzu sunderlich verordent. vñ sust zweyer erbarer vnd glaubwirdiger gezügen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Wahrheit [...] Vnablainlicher bestendiger grund. Glaubwirdigkeit Ansehen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Glaubwirdig / From͂ vnnd aufraͤcht. Fidei plenus. Glaubwirdig sein. Fidem mereri. Waarhaffter Glaubwirdiger scribent. Grauis author.
Rot
291
(
Augsb.
1571
):
Authoritet, Ansehligkeit / gwalt / glaubwirdigkeit.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
des hab ich glaubwirdig und guet zeugen, mêrgenanten Diodorum aus Sicilien, Appianum.
Köbler, Ref. Wormbs
43, 6
;
Ders., Ref. Nürnberg
72, 9
;
Küther, UB Frauensee
246, 37
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
92, 1
;
2.
›verläßlich, überzeugend, zuverlässig, glaubwürdig‹, meist von sprachlichen Handlungen und Handlungsergebnissen gesagt, dann: ›authentisch, rechtsgültig‹;
vgl.
1
 9,
1
 5.
Bedeutungsverwandte:
 45,  1, ,  1.
Gegensätze:
 1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
die copie
)
(nicht) g. sein
;
etw
. (z. B.
das zeugnis
)
g. machen / anzeigen / aufzeichnen / darstellen / sagen, etw
. (z. B.
die lere / predig
)
g. halten, etw
. (z. B.
die handlung
)
g. achten
;
der glaubwirdige schein
(›Augenschein‹; mehrfach)
/ abschied / brief / wan, die glaubwirdige abschrift / angebung / anzeigung / befestigung / bestätigung / kundschaft / urkunde / ursache, das glaubwirdige inventar / protokol / zeugnis
.
Wortbildungen:
glaubwirde
(Adj.),
glaubwirdigkeit
2.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
Das nit der Bapst von der schrifft, sondern die schrifft von yhm hab glaubwirdigen bestandt.
Ebd. (
1521
):
das sie glaubwirdig machen, das keyn brott mehr do bleybe [...], auff das der leychnam Christi stadt habe.
Kehrein, Kath. Gesangb. (o. O.
1517
):
Die glaubwürdig Dauidis sag | Jst nun erfült.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
anmerckungen / in denen trewlich und glaubwuͤrdig auffgezeichnet ist / waß zugewissen Punckten der Zeit / in der Himmlischen Coͤrper bewegungen erschienen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Unbesigelt Copyen vnd zedel sind nit gloubwürdig.
Maaler (
Zürich
1561
):
Es ist vil Glaubwirdiger / Der waarheit vil geleycher. Propius fidem est. [...]. Glaubwirdigkeit (die) Ansaͤhen der waarheit. Probabilitas.
Anderson u. a., Flugschrr.
20, 4, 12
([
Augsb.
]
1525
):
Was bekandtlicher schuld ist od’ daru͂b brief vñ sigel oder glaubwirdige kundtschafft dargestelet wurdt.
Rot
291
(
Augsb.
1571
):
Argumentirn, mit glaubwirden vrsachen gegen dem widersacher etwas bewaͤrn.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
zeigt Nicolaus Mayr [...] bestaͤndig vnd glaubwuͤrdig an / wie er ein zeitlang grossen Wehtagen an Fuͤssen erlitten.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
218, 14
(
moobd.
,
1538
):
die, so [...] nit erscheinen, auch ihres aussenbleiben nit glaubwürdig schein und ursach fürbringen.
Rosenthal. Bedencken
17, 22
;
Köbler, Ref. Franckenfort
94, 11
;
Ralegh. America ;
Küther, UB Frauensee
308, 32
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
13, 60
;
Eschenloher. a. a. O. ;
Kehrein, a. a. O. ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
69, 12
;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  4,  1,  1,  2, .