glaubsbrief,
auch
glaubbrief,
der
;
-(e)s/-e
.
›Brief, Schreiben mit einer Botschaft, Nachricht, Vollmacht‹; vgl. am ehesten
1
 89.
Syntagmen:
den g. herfürziehen / finden / lesen, jm. einen g. bringen / geben
;
mit einem g
. [wohin]
kommen, jn. mit einem g. schicken, an jn. senden
;
der g. an die stat
;
laut des glaubsbriefes
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 400, 12
(
preuß.
,
1422
):
Hirvon ist man widder der hern von Danczik schreiber 2 mark schuldig, die her vor den gloubbrieff czu schreybende gegeben hat.
Gille u. a., M. Beheim
453, 259
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Der münch zw warer küre | ain glab prieff zoch her füre.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1440
/
4
):
ee dann er her kam, schickte einen ritter, [...], mit einem gelaubßbrif; dieselben darauf an einen rate wurben auf meynung, daz [...].
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
ich bracht im ain glaubsbrief, den las er selb und darnach sprach er, [...].