glaublos,
Adj.
1.
›ungläubig‹; damit auch: ›über Eigenschaften verfügend, die mit dem Unglauben verbunden gedacht werden‹, sowie: ›nicht auf den Glauben gestützt‹ (z. B. von äußeren Werken, vom ritualisierten Gottesdienst gesagt), mit dieser letzteren Nuance in den reformatorischen glaube / werk
-Diskurs gehörig (vgl. den Beleg zu gläubling
); Belegblock:
[werck] die diesen rechten wercken in der farb gleich sein, im grund alles glaublos, trewlos.
szo mussen sie [werckheilige] auch glawblosz [...] ynn geystlichen sachen [...].
darumb
[hinsichtlich der
aufferstehung]
die junge unglaubig oder glaubloß wurden gehaissen. das man jr
(Bezug unklar)
Glaublosen Gottes dienst nicht Christo gleich setzet. Merck hie auff Hagar, wie die des gesetzes und glaubloser werck figur ist.
der gottloß, | Verstocket, glaubloß sünder groß, | Wenn sich sein sünd in im auffdecket, | So wird im gwissen er erschrecket.
Belegblock:
das [Herodesregiment] von grossem scheyn, geschrey und wercken, und doch glawbloß und grundloß ist.
Dan die bucher mehr umb der absterbenden und glaubloßen, leichtfertigen leut wegen, dan umb der redtlichen und fromen willen erfunden und gehalten werden.