glaublos,
Adj.
1.
›ungläubig‹; damit auch: ›über Eigenschaften verfügend, die mit dem Unglauben verbunden gedacht werden‹, sowie: ›nicht auf den Glauben gestützt‹ (z. B. von äußeren Werken, vom ritualisierten Gottesdienst gesagt), mit dieser letzteren Nuance in den reformatorischen
glaube / werk
-Diskurs gehörig (vgl. den Beleg zu
gläubling
);
vgl.
1
 14.
Bedeutungsverwandte:
 2, , , , .
Wortbildungen
glaublosigkeit
(dazu bdv.: , , ).

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
[werck] die diesen rechten wercken in der farb gleich sein, im grund alles glaublos, trewlos.
Ebd. (
1521
):
szo mussen sie [werckheilige] auch glawblosz [...] ynn geystlichen sachen [...].
darumb
[hinsichtlich der
aufferstehung
]
die junge unglaubig oder glaubloß wurden gehaissen.
Ebd. (
1544
):
das man jr
(Bezug unklar)
Glaublosen Gottes dienst nicht Christo gleich setzet.
Ebd. (
1527
):
Merck hie auff Hagar, wie die des gesetzes und glaubloser werck figur ist.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
incredulitas. Vnglaub vngleubigkeit glaublosigkeit vnglaubnuß.
Incredulus. Vngleubig vngleubend glaubloß.
Sachs (
Nürnb.
1565
):
der gottloß, | Verstocket, glaubloß sünder groß, | Wenn sich sein sünd in im auffdecket, | So wird im gwissen er erschrecket.
2.
›nicht vertrauenswürdig‹;
vgl.
1
 8.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
das [Herodesregiment] von grossem scheyn, geschrey und wercken, und doch glawbloß und grundloß ist.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
104, 3
(
omd.
,
um 1559
):
Dan die bucher mehr umb der absterbenden und glaubloßen, leichtfertigen leut wegen, dan umb der redtlichen und fromen willen erfunden und gehalten werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1617
):
hat er des gelts nit, soll er am leib oder mit verpietung des aigen [...] als ain glubloser man gestrafft werden
[Beleg im Glossar der Ausgabe zu
3
glaube
gestellt; dann: ›nicht gelöbnisfähig‹].