1
glaube,
der
;
-s, -n, -ns/-n
(nur für 6 belegt);
glauben
;
zu
mhd.
gloube
›Glaube‹
(; vgl. auch
Kluge/S.
2002, 360
s. v.
glauben
); in den Bedeutungen 7-9 enge semantische Berührung mit
3
glaube
; zu den Problemen der Etymologie der hier angesetzten Homonyme s. die etymologischen Wörterbücher.
1.
›Glaube, zu absoluter Gewißheit und damit zur Normierung tendierendes religiöses Wissen, Für-wahr-halten der Inhalte der christlichen Religion durch die Glaubensgemeinschaft‹; in fließendem Übergang zu verschiedenen Metonymien: ›Lehre der christlichen Religion, allgemein anerkannte, als wahr beanspruchte, in das gesamte Kultursystem hineinwirkende und durch dieses seinerseits institutionell gestützte Gesamtheit religiöser Inhalte‹; kollektiv auch: ›Christentum als Glaubensgemeinschaft‹; bei Instrumentalisierung christlicher Lehre für (aus heutiger Sicht) außerreligiöse Zwecke Nähe zu: ›Ethik, Moral, Recht, Brauchtum, gesamtgesellschaftlich gültiges Normensystem einschließlich dessen innerer Bejahung durch die einem
glauben
Angehörigen‹; zum Orientierungsfeld gehören z. B.  3, ,
ere gottes
›Gottesverehrung‹, ,  26,  1,  156,  1,  1011,  13, , ,  1, , ,
gute werke
; vgl. die Liste der Bedeutungsverwandten und die zum Orientierungsfeld gehörigen Ausdrücke sowie die Belege.
Phraseme:
der glaube geht auf stelzen
›ziert sich bunt auf, überhebt sich‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  3,
2
 45,  1, .
Gegensätze:
 1,  12, (
das
3,
1
 1,  12, .
Syntagmen:
glauben haben, den glauben abnemen
›rauben, wegnehmen‹
/ annemen / auslegen / bekräftigen / beweisen / festigen / geloben / halten / lernen / predigen / stärken / vergewissern / verläugnen, schwer machen
, [wo]
pflanzen, jm. eintränken, die tugend den glauben in sich begreifen
;
der g. sprechen / wachsen, sich meren
, [wo]
abgehen, jm. raten, dem teufel misfallen, keinen lon haben, recht suchen, den streit verlieren, durch die liebe, in dem menschen wirken, in warheit stehen, in anfechtung gut bleiben, verdorben sein, der sele seligkeit sein
;
an dem glauben irren, an / in dem glauben zweifeln, die religion im glauben behalten, jn. im glauben wankelmütig machen, jn. mit dem glauben erleuchten, die lenden mit dem glauben umgürten, etw. nach dem glauben nicht gesein mögen, vom
›über den‹
glauben disputieren, von dem glauben über etw
. (z. B.
über wunderliche dinge
)
reden, von dem glauben fallen / stehen, abkerig werden, jn. von dem glauben ausschliessen, wieder
›gegen‹
den glauben predigen, etw. wieder den glauben sein, zum glauben kommen, jn. zu dem glauben halten / keren / zwingen, sich / ein königreich zu dem glauben bekeren, ein land zu dem glauben bringen
;
der g. der Christen / zwelfboten, der infleischung
›an die Menschwerdung‹,
der g. Christi
›an Christus‹;
der g. an den son
;
der christ(en)liche
(vielfach)
/ algemeine / heilige / auswendige / inwendige / lebendige / tote / rechte / reine / ware g
.;
der begin, der feldhauptman / aufenthalter, die art / bekantnis / einigkeit / erkentnis / grundfeste / kunst / merung / ordnung / warheit, das liecht, die übertreter / feinde, die worte des glaube(n)s
;
die zertrennung im glauben, die abscheidung vom glauben, die vereinigung beiderlei volkes im glauben
.
Wortbildungen:
glaubenbrüchig
1 ›vom christlichen Glauben abfallend‹,
glaubensbekantnis
,
glaubenssache
›Angelegenheit des Glaubens‹,
glaubenstand
,
glaubreich
.

Belegblock:

Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 207, 2
(
omd.
,
1427
):
Gote czu lobe und merunge des gloubens, so wellen wir [...] gebiten, das [...].
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 619, 24
(
preuß.
,
1444
):
so sal eyn yderman seyn gesynde [...] zcu deme gelouben unde kirchgange [...] halden.
Enders, Eberlin ([
Wittenb.
]
1523
):
das man aim pfarrer furderlich befolhen habe, ain vffsehen zehaben [...], als ainem gotzforchtigen glaubrychen man.
Luther, WA (
1525
):
damit die gaben nicht eygen stende wurden fur andern, die solche nicht hetten, sonder bliebe bey allen der gemeyne glauben stand der aller hoͤhest.
Ebd. (
1535
):
wie des Glaubens art und kunst zun Ebreern am eilften beschrieben ist, das er fest helt und nicht zweivelt an dem das er nicht sihet
[wohl Lehnübersetzung von
ars fidei
, s. die Anm. zum Beleg in der Quelle].
Ebd. (
1547
):
mancherley gebrechen vnd felle sich begeben beide in glaubens und andern sachen.
Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
DE Ioden ne sol nieman zuͦ Cristene gelouben twingen.
Rosenthal. Bedencken
12, 17
(
Köln
1653
):
S. Augustinus hat die jenige Kirch als die Statt auff dem Berg angesehen / welche in allen obgemelten vnd andern Glaubenssachen bestaͤndig.
Ebd.
16, 33
:
Vnd ist nit nur mit der Schrifft / sondern auch mit den so geschribenen als muͤndlich vbergegebenen Glaubens bekantnuͤssen geschehen / was S. Augustinus sagt.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
Durch daz umgorten wir unse lenden mit deme glauben und mit der ubungen guder werke.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
3, 8
(
Frankf./M.
1568
):
Auff daß der Glaub vnd Gottes Ehr / | Sich in meiner Gmein wachß vnd mehr.
Thür. Chron.
20v, 8
(
Mühlh.
1599
):
Dieser [Cleodonius] war ein Christ / ließ den Wenden den Christlichen Glauben Predigen.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
59, 20
(
omd.
,
1487
):
Dÿe dritte sache ist der glouͥbe [...] als zcuuͥormeÿden vnzcucht.
Anderson u. a., Flugschrr.
13, 11, 4
(
Leipzig
1522
):
Dw Saw Luder / hast etwas eyn erkentnus / vnsers heylige͂ christlichen glaubes.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Basel
,
um 1440
˺):
das der seelig glaub Christi ain rechte gemainsami het und recht umb recht suchte, wann unser glaub statt also: wer den andern an recht ychtzig [...] tut, der haist vom recht nit christen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Damit wir auch behalten rein | Die wahre recht Religion / | Im Glauben an sein lieben Sohn.
Roloff, Brant. Tsp. Widmung
26
(
Straßb.
1554
):
die Tugendt / welche in sich begrifft die gerechtigkeit / fürsichtigkeit / den glauben / die warheit / standthafftigkeit.
Ebd.
238
:
Der Glaub werd bald auff steltzen gon | Bistu der Glaub wie gastu also inher | In heydeschem kleid wie ein Zeiginer.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1536
):
Ein kurze und gmeine bekantnis des gloubens der kilchen, die in einer Eidtgnosschaft das evangelium Christi angenommen haben.
Barack, Teufels Netz (
Bodenseegeb.
,
1. H. 15. Jh.
):
wie gat es so ungelich? | Das guot so lieb ist worden! | Das macht daz der glob ist verdorben.
Chron. Augsb. Anm. 4 (
schwäb.
, zu
1560
):
Wie [...] ein Koͤnigreich Tuͤrcki- / scher art, [...], sich von seiner / Mahometischen Abgoͤtterey zum Christlichen Ge / lauben newlich bekhert hat.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Glaub der Christen / vertrauen in Gott.
Klein, Oswald
39, 9
(
oobd.
,
um 1426
?):
An dem gelouben zweifel ich, | bei gottes namen swër ich vast, | mein vatter und mütter erenreich | vertragen hab mit uberlast.
Hohmann, H. v. Langenstein. Quästio
199, 16
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
Ffragst du dann von erst den christenleichen gelauben, der rätt dir vnd spricht: Der lust ist vergifft mit todsünden.
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst. Vorr.
81
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
ob ich darinnen ichtes geseczet hiet daz der warhait christenleiches gelaubens nicht geleich wër.
Ebd.
1
:
Nu main ich den glauben der zwelfpoten [...] ausczulegen.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
seyt doch die geschrift ain triskamer ist, darinn behalten soll beleiben [...] die gedächnüss der allmächtigkait gots, auch unser sel säligkait, das ist der heilig kristenlich gelaub.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Der heilg s. Pauls, [...], ward von himel herab angriffen [...] und von dem öberesten himellischen kaiser zue einem felthauptman des heiligen glauben bestelt.
Rosenthal. a. a. O.
18, 3
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Jahr, H. v. Mügeln
2178
;
2190
;
v. d. Lee, a. a. O.
52, 26
;
69, 4
;
Mathesius, Passionale ;
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
89, 18
;
Gille u. a., M. Beheim
69, 48
;
109, 159
;
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
40
;
99
;
Franck, Klagbr.
226, 16
;
Vetter, Pred. Taulers ;
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 1185
;
Rieder, Gottesfr. ;
Behrend, a. a. O. ; ;
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
11, 17
;
Koller, a. a. O. ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ; ; ;
Dreckmann, H. Mair. Troja
7, 24
;
Sappler, H. Kaufringer
28, 115
;
Buijssen, Dur. Rat.
13, 14
;
20, 30
;
Baptist-Hlawatsch, a. a. O., S. 
245
;
Roth, E. v. Wildenberg ; ;
Reithmeier, B. v. Chiemsee ;
Moscouia
B 4v, 13
;
E 1v, 44
;
Raabe, Wortsch. Murner
2, 306
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Warnke, Wb. Müntzer.
1993, 157
.
2.
›Apostolisches Glaubensbekenntnis, Zusammenfassung der zentralen Glaubenssätze des Christentums‹; es begegnet in den Belegen oft mit anderen kirchlichen Gebrauchstexten (pater noster, ave Maria, 10 Gebote); es dient der christlichen Lehre, der Bewußtmachung und -haltung herausgehobener Glaubensinhalte, darunter der steten Erinnerung an das Leiden Christi, ferner der erbaulichen Glaubensvergewisserung speziell angesichts von Krankheit und Tod, auch der Disziplinierung im Sinne christlicher Lebensführung; indem die Belege ein gewisses Gewicht auf das Hersagen des Glaubensbekenntnisses zeigen, öffnet sich ›Bekenntnis‹ zur Metonymie: ›Text des Bekenntnisses‹, auch zu (vereinzelten) spielerisch-spöttischen Übertragungen im Sinne von ›rituell erstarrte Formel‹ (etwa in der Sinnwelt des Minnedienstes).
Zur Sache:
LThK
1, 760
ff.; 4, 935-939.
Bedeutungsverwandte:
1
 1, , .
Syntagmen:
drei glauben machen
, [ein Anzahl]
glauben beten / sprechen, den glauben (aus)sprechen / öfnen / singen / furrufen, einen glauben dichten, der papagei den glauben zu latein sprechen
; [etw.]
im glauben stehen
;
der g. der väter
;
der christliche
(oft)
/ eigene g
.;
die erklärung, das gebet, die artikel
(mehrfach)
des glaube(n)s
.
Wortbildungen:
glaubensartikel
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Wer hat dich heissen meine wort zum glaubens Artikel machen?
(fiktiv über Augustin gesagt). Ebd. (
1530
):
Eß ist lautter stolcz und hochmut die artickel deß Glawbens awßorttern mit der vernufft.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1575
):
alsbalt die suster [...] zu haus quam, ir [swegerin] die kers in die hant gab und den glauben vurreif, [...], verschede sei stillich.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
hat man im [...] die artickul des heiligen christlichen glaubens auff gesetzte form und mit solchen worten gesprochen, wie [...].
Reichert, Gesamtausl. Messe
86, 4
(
Nürnb.
um 1480
):
Symbolum grece secundum Isidorum etc ist so vil als ein erklerung der zwelff stuck der heyligen zwelffpoten ires gelaubens.
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
der [Marcialis] satte uf, daz man den glouben sulle lute singen in der messe.
Thiele, Minner. II,
17, 5
(Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
darumb hän ich fúr zwiffel list | ainen aigen geloben mir gedicht, | [...] | hie mit fach ich den globen än. | Ich glob an ein jung wip.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1562
/
4
):
das vil personen verhanden, die nit das vatterunser, den englischen gruͦtz, den christenlichen glouben noch die zehen gepot durchschaidenlich beten und ussprechen können.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
355
(
Genf
1636
):
Der Cardinal Ascanius hatte einen (Papagey) der konte denn Glauben zu Latein sprechen.
Morrall, Mandev. Reiseb.
155, 7
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
Priester Johans der ist cristen [...], aber doch halt er nit die zwoͤlff artickel des globens als wir.
Sappler, H. Kaufringer
16, 273
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
man sol den pater noster | und den glauben das kinde lern.
Ebd.
628
:
ain ieglich mensch oun underlas | sol zuo dem mindsten alltag zwir | den glauben sprechen mit begir, | [...] | darumb das ewr gelaub aun end | bestätet werde oun missiwend.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
wer die gnad empfachen wolt, der muͦst beichten und muͦst betten zuͦ unser Frauen 3 pater noster und ave Maria und ain glauben und dorft kain gelt geben.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Das Gebett deß Glaubens hilfft den krancken mehr / deñ artzney.
Kummer, Erlauer Sp. (
m/soobd.
,
1400
/
40
):
den paternoster chan ich nicht wol, | ich wais nicht, zu weu der glauben sol.
Bartsch, H. v. Montfort ;
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
137
;
Müller, a. a. O. ;
Wyss, Luz. Ostersp.
99
;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
194
.
3.
›Glaube als Gesamtheit religiöser und gesellschaftlich gültiger Inhalte, damit funktionalisiert als Mittel, Instrument zur Einhaltung moralischer, politischer, sozialer Normen, zur Sicherung des guten Rufes, der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft, der Seligkeit, der Bewahrung im Unglück, zur Erreichung von Vorteilen‹; an 1 und 2 anschließbar.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
so vel vmme disse dingh: ob in der pawes an sprichet, daz her an deme rechten gelouͦen twiuͦele, / vnde sweret wol, daz her eyne vrowen tuͦ der .e. neme; / vnde ob her gezuͦch sole sin eyne
r
s sache, / des sol her helfende sin vnde sprichen bi des riches huͦlden; des sol man ime gelouͦben.
DEn keyser ne sal nieman tuͦ banne duͦn wenne de pawes / [...] vmme druͦ dingh: ob her an dem gelo
e
ven zwivalde / vnde ob her sin eliche wip lat / vnde ob her gottes huͦs vorstoret.
Luther, WA (
1522
):
wie alle buchstaben [...] toben widder Christliche hoffnung, glaube, gedult, senffmutickeyt.
Rosenthal. Bedencken
24, 12
(
Köln
1653
):
Dieser Catholische Glaub [...] behaͤlt vns wider die Vermessenheit vnnd zugleich wider die Faulheit.
Ettmüller, Heinr. v. Meißen
11, 18
(
md.
, Hss.
14.
/
15. Jh.
):
Wol im, swer sus gelouben pfliget | unt sich des zwîvels gar verwiget, | schôn er gesiget | vnd ob geliget | vil manegem, der mit wandel riget: | ir haltet glouben, daz rât ich.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
wie wir vns diese grosse Schaͤtze / so vns der HERR Christus [...] erworben / durch sein selbst erkentnis / vnd durch eignen Glauben an jhn / sollen vnd koͤnnen zur Gerechtigkeit / Seligkeit vnd zum ewigen Leben / appliciren.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
1610
/
18
):
Daß wir führen ein solches Lebn | Vnserm Glauben zeugnuß zugebn, | Daß man vns auch gutes nach sag.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
Sechent an, gott hat zu seinem reich ainen weg mit stucken deß glauben; der teufel hat auch ainen weg mit stucken deß unglauben.
Ebd. (Hs. ˹
Basel
,
um 1440
˺):
der git sich selber dar, das er nit cristen wer; die sint oͮch uszzuͦsliessen vom gloͮben, von der kirchen und von aller keyserlicher fryheit.
Henisch (
Augsb.
1616
):
In vngluͤck ist keine besser artzney / denn gedult vnd glaub.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 218, 7
;
Tpma
5, 25
;
Mathesius, a. a. O. ; .
Vgl. ferner s. v.  1.
4.
›von Gott geschenkter Glaube, die Sinnes- und Verstandeserkenntnis übersteigende Gewißheit des individuellen Menschen hinsichtlich der Wahrheiten der christlichen Religion, uneingeschränktes, wenn auch durch besondere Umstände gefährdetes Vertrauen in die geoffenbarten Tatsachen der Heilsgeschichte, insbesondere Glaube an die Rechtfertigung des Sünders durch die Erlösungstat Christi, damit an die im Glauben gründende christliche Freiheit, an die mit ihr einhergehende Verheißung der Seligkeit; Bejahung der Verpflichtung zu guten Werken‹; auch ›das Glaubenseinssein mystischer Menschen‹. Im Unterschied zu 1 stärker auf
glaube
als Existenz- und Handlungsform des Einzelnen (weniger der Glaubensgemeinschaft allgemein) bezogen, aber starke Überlappung mit 1; die Belege betreffen neben Einzelgegebenheiten des Glaubens das Verhältnis von
glaube
und
werk
, die damit zusammenhängende Minderung des Gewichtes der guten Werke, umgekehrt die mögliche Gefahr des sich nicht in der Liebe beweisenden, unsozialen Glaubens sowie das Verhältnis von
glaube
und
erkentnis
.
Texte der Sinnwelt ,Religion‘, dicht belegt in mystischen Texten sowie in Texten Luthers.
Zur Sache:
LThK
4, 913-931
;
Lex. d. Mal.
4, 1492-1494
.
Gegensätze:
 6,  1, , , (Subst.),  3, .
Syntagmen:
glauben haben, den glauben empfangen / annemen / beweisen / stärken / stäten / verleuken, got den g. in den christen wirken
;
der g. nicht rügen / wanken / zweifeln, nicht in unserer gewalt sein, nicht in weisheit bestehen, der g. fast stehen, den zweifel wenden, keinen scherz ertragen, keine unterschiede machen, den sünder versünen, geheimnisse fassen, jn. gesund machen, machen, das [...], jn. von Adam in Christum versetzen, gerecht / rechtfertig / selig, von sünden blos machen, aus der predig kommen, auf gottes kraft bestehen, von verheissung / gnade predigen / reden, im herzen wirken, der g. eine wissenschaft, grösser dan wan, mer dan ein wänen, ane werke tod, seiner sache gewis sein, der g. gerechtigkeit / hoffen, das liecht, eine standfeste sein, der g. eine gabe des heiligen geistes, das fundament der tugend (sein)
;
des glaube(n)s bedürfen
;
dem g. vergebung (der sünde) zueigen
;
an glauben erleuchtet werden, gottes augen auf den glauben sehen, seine zuversicht auf den glauben stellen, die rechtfertigung aus dem g. kommen, jn. bei dem glauben vermanen, durch den glauben gerecht werden, frei, christ sein, son des liechtes werden, durch den glauben Christus in jm. wonen, gerechtigkeit durch den glauben geschehen, durch den g. weder sünde noch tod haben, jn. durch den g. from machen, im glauben beten / bleiben / sterben / zweifeln, stark sein / werden, im glauben gerechtigkeit
(Akk.obj.)
anheben, das christliche leben im glauben bestehen, mit dem glauben gewapnet sein, etw
. (z. B.
ein reich
)
überwinden, der verstand mit dem glauben erhaben werden, gotte sonder glauben nicht behäglich sein, vom glauben abfallen / abtreten, jn. von dem glauben zu der ketzerei verkeren, jn. js. glaube(n)s wegen wunder nemen, die helle nichts wieder
›gegen‹
den glauben aufbringen, gottes kraft zum glauben gehören
;
der g. im herzen, von
›zu dem‹
heiligen geist, zu Christo
;
der christenliche / brennende / hitzige / einfältige / lautere / ganze / volkommene / lebendige / mächtige / rechte / ware / starke / kranke / falsche / faule / g., der götliche g
. ›...an Gott‹;
j. kleines glaube(n)s, Jesus
[als]
anfänger / vollender des glaube(n)s, der schild / panzer / baum, die frucht / kraft, das exempel / liecht des glaube(n)s, das sehen des glaube(n)s
(gen. objectivus);
der schwache im glauben
.
Wortbildungen:
glaubenprediger
,
glaubenrecht
(dazu ggs.: ),
glaubensgeist
,
glaubenskampf
,
glaubenswerk
›aus dem Glauben hervorgehendes Werk‹ (a. 1526),
gläubig
2 ›mit anderen Menschen glaubenseinig, im Glauben vereint und in liebevoller Zuneigung frei‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
FIDES. Glaub trewe warheit.
Luther, WA (
1522
):
Das ich abermal wunschte, es weren alle klöster mitt rechten glaubenprediger vorsehen.
Dißer glawb macht, das dyr Christus [...] suͤß ym hertzen schmeckt, da folgen nach lieb unnd gutte werck ungetzwungen. Folgen sie aber nit, ßo ist gewißlich dißer glawb nit da.
das der glawbe an gottis hulden gewiß sey, denn der glawbe nichts anders ist, denn eyn bestendige, untzweyffelhafftige, unwanckende zuvorsicht tzu gottlicher gnade.
das Euangelium macht mich from durch den glauben.
welche Rechtfertigung aus dem Glauben koͤmmt.
durch den glauben und die tauff sein wir alle Christen.
Ebd. (
1528
):
Solcher glaub aber ist nicht ynn unser gewalt, [...], es gehoͤrt Gottes krafft darzu.
so mus die vernunfft zu boden gehen, wenn die gnade und der glaube komen.
Ebd. (
1544
):
Das aber solch geschenckte Gerechtigkeit in uns sey, [...], das geschicht allein durch den Glauben, Denn es mus je von uns empfangen und angenomen werden.
Wie auch S. Paulus sagt: ,Der Glaube ist nicht jdermans‘, Denn sie haben noch nicht erkand [...] seine Gnade und liebe.
so man an alle vordienst oder werck gelaubt an den son Gottes fur uns geliden rc., [...], Solcher gelaub ist unser gerechtigkeit.
per Mosen dedit legem, Euangelium per filium suum. Ideo aliud glaubenrecht und werkrecht
(514, 9:
glaubrecht
).
Ebd. (
1532
):
donnerschlege [...], so dir der Teuffel jns hertz treibt jnn dem hohen glaubens kampff.
Ebd. (
1543
):
Doch ob wol die zwey stuͤck, Verheissung und Glaube, bey einander, sein mussen, Denn wo nicht verheissung ist, da kan kein glaube sein.
Ders. Hl. Schrifft.
1. Kor. 2, 5
(
Wittenb.
1545
):
Auff das ewer glaube bestehe / nicht auff Menschen weisheit / sondern auff Gottes krafft.
Ebd.
1. Kor. 13, 2
:
wenn ich [...] wüste alle Geheimnis / vnd alle Erkentnis / vnd hette allen Glauben / also / das ich Berge versetzte.
Ebd.
1. Kor. 13, 13
:
Nu aber bleibt Glaube / Hoffnung / Liebe / diese drey / Aber die Liebe ist die groͤssest vnter jnen.
Boon, St. Prätorius
85, 38
(o. O.
1593
):
Wo aber ein voͤlliges erkentnis Gottes / vnd ein reicher Glaubens Geist ist / da ist die furcht schon ausgetrieben.
Pfefferl, Weigel. Ges.
24, 7
(
Hamburg
1644
):
Der wahre lebendige Glaube vom Heiligen Geist gewircket in vnsern Hertzen, Versetzet vns auß Adam in Christum.
Helm, H. v. Hesler. Apok. f. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Wes ich an dem gelouben je, | Swenne ich an der gesicht daz se, | So werde ich genaden vol | [...] | Geloube ist hoffen ane wan | Des kumftigen.
Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
,die heiligen hânt überwunden diu rîche mit dem glouben‘.
Gloube klebet in dem liehte der vernünfticheit, hoffenunge klebet in der kriegenden kraft, diu alle zît ûfkriegende ist in daz hœhste und in daz lûterste: in die wârheit.
vil menschen wolten gern wundertzaihen sehen, das ein wurtzen hat eins chrankchen glauben.
Ders., Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
wan ein ganz glouben ist vil mêr dan ein wænen in dem menschen. In im sô hân wir ein wâr wizzen.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Lk. (
osächs.
,
1343
):
Tochtir, dîn geloube hât dich gesunt gemachit.
Ebd. Lk. :
ob daz heuwe daz hûte ûf dem ackere ist und morne in den backofin geworfin wirt, got alsô cleidet: wie vile mêr ûch, ir cleines gloubin.
Schönbach, Adt. Pred. (
osächs.
,
1. H. 14. Jh.
):
herre got, [...], erluͦchte min ougen, min geystliche vumf sinnen: daz sehen des rechten gelouben, daz horen der gotes vorchte und gotes wortes, daz riechen der rechten hoffenunge, daz rŭren der gute werke, daz smecken der waren minne, uͦf daz min vient der tuͦvel sich nimmer tuͦrfe geruͦmen noch gevrewen daz er mich habe vorwuͦnnen.
Logau. Abdank.
168, 22
(
Liegnitz
1651
):
Sie war gerecht worden durch den Glauben / so hatte Sie FRJEDE mit GOtt durch unsern HERREN JEsum Christum.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
also sú [krefte] Got do vindent, so verjehent sú sin in der worheit in gebruchenlicher wisen, und dis ist doch alles in dem woren lebenden glouben, und alles daz hinuz wurt geborn innewendig in der vernunft und in dem willen, ussewendig in die ussern krefte, [...], alles enpfindet man nút noch in wúrckender noch in schowender wisen denne alles ein verjehen Gottes in der worheit.
Also der heilige geist danne vindet daz der mensche das sine getuͦt, so kummet er mit sime liehte danne und úberlúhtet daz natúrliche lieht und gússet darin úbernatúrliche tugende, also geloͮbe, hoffenunge, goͤtteliche minne und sine genade.
Ebd. (
1359
):
só wirt der mensche also weselich [...] und von minsamer wandelunge mit allen menschen gemein und gesellig, [...]. Und dise menschen sint allen menschen geloͤibig und barmherzig.
Eichler, Ruusbr. steen
283
(
els.
,
sp. 14. Jh.
):
Die iij. partie der sv́nder daz sin alle vngeloͤbige menschen vnd die zwifelnt in dem geloͮben. Waz sú guͦter werke wúrkent [...], sv́ mv́gent gotte nv́t behegelich sin sunder geloͮbe, wan geworer geloͮbe ist ein fundament aller heilikeit vnd aller túgende.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
an der laitren mag dú sele ze Got reht komen. dú laiter hat ôch dri sprossen. der erst ist der globe.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
seyt auch ermant pey allem christenlichen glauben, das yr ansehent unnser freyhunge, wye wir gefreyt sein im glauben und wir unns halten sollen.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
darnach schlug man im das haupt ellendklich ab, die weyl er niderfuel, bettet er mir noch ain wort im glauben.
dye brediger bekerent die cristenliche mentzen von dem glauben zu der ketzerey mit essen, trincken, prassen, [...], allayn glauben on alle göttliche und mentzliche liebe.
Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
306
;
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
24, 12
;
Bechstein, a. a. O. Mt. ;
Schönbach, a. a. O. ; ;
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
2, 45
;
19, 16/17
;
Gille u. a., M. Beheim
44, 50
;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
107, 31
;
252, 31
;
Vetter, a. a. O. ; ;
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
1, 858
;
911
;
Rieder, a. a. O. ;
Koller, a. a. O. ;
Goldammer, Paracelsus
3, 292, 21
;
Schmidt, Rud. v. Biberach
12, 8
;
90, 17
;
Adrian, Saelden Hort
1489
;
Bauer, Geiler. Pred.
76, 15
;
Anderson u. a., Flugschrr.
2, 2, 26
;
11, 6, 30
;
29, 3, 4
;
Andreae. Ber. Nachtmal
62r, 18
;
Spechtler, Mönch v. Salzb.
40, 29
;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
41
;
Reithmeier, B. v. Chiemsee ;
Piirainen, Stadtr. Sillein
54, 1, 8
;
Bauer, Imitatio Haller
66, 25
;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  4,  2,  8,  8,  2.
5.
›Konfession, Glaubensauffassung, die von einer umfassenderen allgemeinen Glaubenslehre / Religion (verstanden als
alter / echter, warer glaube
) abweicht und deshalb bestimmte, von den Angehörigen der umfassenderen Gemeinschaft bzw. der je anderen Konfession als
böser / neuer glaube
negativ beurteilt wird, infolge seiner Faktizität aber auch eine pragmatisch bedingte Anerkennung / Duldung erfahren kann. Als
glaube
in diesem Sinne erscheint die Glaubenslehre der Griechen (Orthodoxen), Arianer, Waldenser, Hussiten, Anhänger Wiclifs, Katholiken, Lutheraner, Täufer, Ketzer‹.
Phraseme:
eine lere in glauben und szepter bringen
›zu allgemeiner Anerkennung bringen‹.
Bedeutungsverwandte:
2
 45,  2, ; vgl.  3,  7.
Syntagmen:
den glauben bei inen
›für sich‹
behalten
;
ein g. aufstehen, einreissen, js. g. sein, das [...]
;
j. js. glaube(n)s sein
;
bei seinem glauben bleiben, durch den glauben in uneinhelligkeit kommen, in seinem glauben selig werden, jn. um seinen glauben strafen / töten, zu einem glauben treten
;
der g. Ariani, der Hussen, ketzerlicher lere
;
der alte / rechte / ware
versus
der evangelische / böse / newe g., der ungleiche g
.;
hausgenossen des glaube(n)s, urkunde
›Beweis‹
des glaube(n)s, oberkeiten beiderlei glaubens
.
Wortbildungen:
glaubensgenosse
,
glaubensirre
(a. 1526),
glaubenslere
,
gläubig
3.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
595, 2830
Marg. (
Magdeb.
1608
):
Vngleicher glaub vntrewe Freunde.
Rosenthal. Bedencken
16, 7
(
Köln
1653
):
So werden sie es auch nit eyns werden / zu welchem Theil die Waldenser / [...] / sollen gehoͤren / ob schon ein, oder mehrmahlen [...] etliche jhre Glaubens Lehren also [...] gefaͤrbt / daß [...].
Ebd.
36, 24
:
ob man Catholisch / Calvinisch / oder Lutherisch sey / ein jeder solle nur bey seinem Glauben pleiben.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
Den [gesten] sal man allen geliche ere bieden und aller meist den die husgenoszen sint des glauben.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Basel
,
um 1440
˺):
Als es yetz stat umb alle kirchen, so muͦß von not boͤser gloͮbe ufston, dorumb das von den geistlichen houbtern so gros unreht ufstot.
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
Johannes ein Romer waz bobst [...]. der vertamnet Arthemium den bischof von Arrianes glouben.
Ebd. (
A. 15. Jh.
):
das men nieman solte doͤten oder stroffen umb sinen glouben, der ehte anders biderbe were.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
6, 98, 7
(
Straßb.
1520
):
alß er [Doctor Luther] vermeinet seine leren in glauben vnd scepter zuͦ bringen.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1538
):
Ob sy [toͤufferschen seckt] aber nit darvon staͧn welltent, inen gepotten waͤrde, ze schwigen, iren glouben by inen selbs zu behalten.
Ebd. (
1659
):
welche von solchen orten her hinder uns und zuͦ unserem evangelischen glauben getretten.
Ebd. (
1628
):
Hierinn aber [...] unsere umb der warheit willen [...] ins elend vertribne glaubensgnossen nit begriffen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1546
):
da die newen leren gebrucht und wider den alten glouben und gmaine alte cristenliche kirchen sind.
Ebd. (
1572
):
wie sölliches by allen oberkaiten beiderlay gloubens erfunden und gesechen würth.
Morrall, Mandev. Reiseb.
12, 14
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
Wie wol daz ist daz die Kriechen cristen sind, doch so hond sie gros underschaidung an vil dingen an unserm rechten glouben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1393
):
man macht iedem ketzer ain gelwez krütz an sin gewand hinden und vorn zuͦ ainem urkünd ires posen globen.
Ebd. (
E. 15. Jh.
):
Anno 1420 jar vieng der Hussen glab recht an.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
do ist der new glauben in wenig jaren also eingerissen, das [...].
Meisen u. a., J. Eck
59, 6
(
Ingolst.
1527
):
Das aber Rotenacker oder sein anhennger, günner, [...] und in disen irsal des sacraments verwanten und glaubiger sich nit beklagen moͤgen.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1421
):
Larencz Puͤrkgl von Brossas und Margret, sein hausfrau, die [...] für Hussen und gelaubig und halter des Wiklefen Glaubens verdacht [...] sein.
Rosenthal. a. a. O.
12, 24
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
101, 843
;
Reichert, Gesamtausl. Messe
94, 7
;
Barack, a. a. O. ;
Klein, Oswald
27, 88
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
73, 41
;
Vgl. ferner s. v.  6, .
6.
›vom Christentum als genereller Orientierungsgröße abweichender Glaube, fremde, als ,heidnisch‘ charakterisierte Glaubenslehre, nicht christliche Religion‹; auf das Judentum, den Islam, die Antiken und auf außereuropäische Religionen, bei polemischer Haltung auch auf
papisten
bezogen.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, , .
Syntagmen:
(js.) glauben haben, den glauben haben, das [...]
;
ein g. zergehen, mancherlei glauben sein
›existieren‹,
js. g. war / gelogen sein
;
js. glaube(n)s has haben
;
js. herz in einen glauben verkeren, in seinem glauben abergläubig sein, got jn. um seinen glauben verwerfen, von js. glauben sagen, zu einem glauben kommen
;
der g. der heiden, der abgötterei
;
der alte / böse / erblindete / fremde / heidnische / jüdische / ketzerliche / mahometische / wunderliche
versus
der rechte g
.;
der lerer des glaube(n)s
.
Wortbildungen:
gläubig
4.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
es sint sonst mancherley Glauben, so die Welt Glauben heisset, Die Juͤden, Tuͤrken, Papisten gleuben auch (wie sie sagen) an Gott, [...], Aber [...].
Froning, Alsf. Passionssp.
4921
(
ohess.
,
1501ff.
):
Ir Judden, [...] | [...] | uwers glauben hon ich haß!
Ebd.
5186
:
das uns [Ecclesia] glaube nach ware ist | und uwer [Synagoga] gelogen!
Gille u. a., M. Beheim
232, 48
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
das got | verswechet und verworffen hat | die juden umb ir missetot | und auch umb iren tauben | Und keczerlichen glauben.
Plant u. a., Main. Naturl.
302ra, 23
(
ohalem.
, Hs.
E. 14. Jh.
):
Nach der heiden geloͧbe ianus dc ist dez iares got der het zwei hoͧbet.
Morrall, Mandev. Reiseb.
3, 22
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
durch manig wunderlich ynsel [...], da manig wunderlich folck wonet und wunderlich globen hond.
Ebd.
24, 1
:
Er hett mir ouch gern ain wip geben, [...], woͤlt ich iren gelouben gehept hön.
Sappler, H. Kaufringer
2, 2
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
Da kristengelaub anfieng | und jüdisch gelaub vast zergieng.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
dise Cadeleschier werden für die fürnemste Lehrer deß Machometischen glaubens vnnd Gesaͤtzes / von den Türcken gehalten.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
daz die Israheliten, daz sint die gelaubigen juden, hie vor in der wüesten gruoben mangerlai form und gestalt in etleich edel stain.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
hat schir wol bei vierzig jaren gewert, das ein gläubiger den andern gläubigen, das ist ein Jud den andern vervolgt hat.
Er ist auch in seinem glauben, in der êrung der alten götter [...] mêr aberglaubig dan recht geistlich gewesen.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
11, 1
;
Morrall, a. a. O.
86, 1
;
Heydn. maister
31r, 20
;
Spechtler, Mönch v. Salzb.
10, 86
;
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
206, 19
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
74, 30
;
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. .
Vgl. ferner s. v.  1,  1,  2.
7.
›sich bei näherem Hinsehen meist als irrig erweisender Glaube, bloße Meinung, Überzeugung, Annahme, Ansicht in außerreligiösen Angelegenheiten‹.
Bedeutungsverwandte:
2
 2, , , , .
Wortbildungen
glaubächtig
(dazu bdv.:  6).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
139, 2971
(
Magdeb.
1608
):
Vnd nam dazu aus vnuerstand / | Was sie schoͤn gruͤn im Garten fand, | Dieweil sie in dem glauben stund | Des tags wer kein kraut vngesund.
Dedekind/Scheidt. Grob.
158, 10
(
Worms
1551
):
Dann so das fewr verlesch vnd sterb / | Daß auch sein hitz damit verderb / | So streiten andre gleich darwider / | Vnd legen solchen glauben nider / | Vnd woͤlln da richten auß beim wein / | Solch sachen.
Cirurgia H. Brunschwig (
Straßb.
[
1497
]):
so geschiht es mit der imaginatinum Das do ist der glouben des menschenn das er nit mer plutet.
Fuchs, Murner. Geuchmat
764
(
Basel
1519
):
So dugendtrich sindt sy [wybe] vnd synnig, | Das wir geuch den glouben handt, | Das es vil baß ging in dem landt, | Wo sy das keiserthuͦm regierten.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Glaubig / glaubachtig / der bald vñ leichtlich glaubt.
8.
›Vertrauen, das man (meist:) einer Person oder (seltener:) Sache, die zeichenhaft für etwas Persönliches steht (z. B. js. Augen), entgegenbringt, auf jn. / etw. gerichtetes Verlassen‹; als Metonymie: ›Vertrauenswürdigkeit e. P.‹; mit vereinzeltem Übergang zu ›auf Vertrauen gründender guter Ruf‹;
semantische Nähe zu
3
.
Bedeutungsverwandte:
 89; vgl. (
das
),  2, (
die/das
1, (
das
1, (
das
9.
Gegensätze:
 4.
Syntagmen:
glauben finden / leisten / verheissen, den glauben brechen / halten / verlieren / bestäten, seinen
(›den eigenen‹)
glauben mindern / schwächen, e. S
. (z. B.
js. zeugnis
)
/ jm. glauben geben / halten, an jn. glauben haben, e. S
. (z. B.
js. augen
)
glauben zustellen, js. worten glauben geben, keinen glauben am rechten haben
;
auf glauben und trauen halten, etw. auf treu und glauben versprechen, guten glauben an jn. haben, nichts auf glauben halten, nach gutem glauben ringen, zu jm. im glauben sein
;
der ungezweifelte g
.;
treu(e) und / noch g
.;
die handhabung glaube(n)s
.
Wortbildungen:
glaubbruch
, ˹
glaubbrüchig
,
glaubenbrüchig
2˺ ›nicht vertrauenswürdig‹ (dazu bdv.: ),
glaub(en)haltig
(dazu bdv.: ).

Belegblock:

Mannack, Rist. Pers.
120, 30
(
Hamburg
1634
):
wann sie [Potentaten] den Verleumbderen jhre Ohren willig darreichen / vnd den neidigen anbringern / [...] / Glauben zustellen.
v. Ingen, Zesen Rosenw.
68, 34
(
Hamburg
1646
):
wan er dise augen eben so wahrhaftig / als schoͤne / gehalten hette / und ihnen foͤlligen glauben zugestellet.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Dem Feind ist man Glauben zu halten schuldig / der ein redlichen / auffrechten Krieg fuͤhret.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Fidelis. Getrew trewfäst glaubhafft glaubhältig waarhafftig.
Infidelitas. Vntreuwe glaubbruch trewlose. Infidelis. Vntrew trewloß vnglaubhaltig glaubbruͤchig vnwaarhafft.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, Hs.
2. H. 16. Jh.
):
di zu Straspurg unde di andern stede di enhatten nit guden glauben zu den herren unde enwolden nit zu velde.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Ein jeder sehe sich fuͤr gar eben, | Darff nicht eim jeden glauben geben.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Trewloß werden. [...]. Glaubenbruͤchig an einem werden.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
189r, 22
(
Leipzig
1588
):
Wer Heimligkeit offenbaret / der verlewret den Glauben.
Tobler, Schilling. Bern. Chron. (
whalem.
,
1484
):
Wir [...] ersuͦchen aber úch, als zuͦ dem wir in ungezwifeltem globen [...] sind, [...].
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
[Hattend] iren glowen und namen vast gegen allen puntgnossen gemindret.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Glaubbrüchiger mensch. Homo lubricæ fidei. [...]. Glaubbrüchig. Perfidus.
Vñ bone fidei homo, ein glaubhaltiger vñ warhafftiger mensch.
Fidelis, Treuer / glaubenhaltig / warhafft.
Maaler (
Zürich
1561
):
Glaubbrüchig vnd treüwloß an einem werden. Fidem alicuius deserere.
Einen zeügen verwerffen vnd machen das man jm gar keinen Glauben gibt. [...]. Einsi zeügnuß Glauben gaͤben. [...]. Man Glaubt mir nit mer / Jch hab meine͂ glauben verloren.
Lauater. Gespaͤnste
29r, 14
(
Zürich
1578
):
Dann München vnnd Pfaffen übel bsorgen muͤßtend / sy wurdind [...] / vil glaubens verlieren.
Müller, Welthandelsbr.
179, 35
(
schwäb.
,
1506
):
Kurtz, der underkoffel hat kain glaubn am rechtn.
Schottenloher, Flugschrr.
68, 19
(
Landshut
1523
):
und sagt, ich sey ein rauber Moͤrder, Prenner und glaubbruͤchiger poͤswicht.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Einem den glauben inn die haͤnd geben / dare ad manus oculatas, certum fidem facere [...]. Es wird euch der glaub inn die haͤnd kommen [...]. Dem mehr glaubens geben / was einer selbs gesehen [...] / denn eines anderen wolgereumpten lugen
[dort weitere Sprichwörter, Redensarten].
Spechtler, Mönch v. Salzb.
23, 104
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
die juden sprachen: ,gee herab, | das man an dich gelauben hab‘.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
hessig neidig ainander sein, [...], laichen, betriegen, bescheissen ist nur ain lang hergeprachter brauch, nichts auf êr, nichts auf glauben noch trauen halten ist die höchst geschicklichait.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
2740
;
2950
;
v. Keller, Amadis ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
148, 34
;
Mollay, H. Kottanerin
118, 28
;
v. Birken. Erzh. Österreich ;
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
910
;
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 23, 30
;
Roloff, Brant. Tsp.
969
;
Lauater. a. a. O.
21r, 22
;
Maaler 183v/;
Vgl. ferner s. v.  1,  7.
9.
›Zuverlässigkeit, Verläßlichkeit e. P. gegenüber anderen; damit gegebene Sicherheit e. S.‹; als Metonymie: ›Zusage, gültiges Wort e. P.; Verläßlichkeit eines Dokumentes‹; eng an 8 anschließbar, im Unterschied dazu aber weniger auf die Haltung des Vertrauenden als auf die Tatsache der Verläßlichkeit e. P. / e. S. bezogen.
Phraseme:
auf / bei glauben
›wahrlich, fürwahr‹, Bestätigungsformel zur Gültigkeit, Sicherheit einer Aussage;
der glaube komt in die hand
›[...] wird sichtbar, sicher, handgreiflich‹;
glauben halten wie die katze der maus
;
es sol glaube sein
›es sol gelten‹.
Bedeutungsverwandte:
 5,  1, ,  8; vgl. (
die
1.
Syntagmen:
glauben geben / thun / haben, des keinen glauben haben, das [...], jm. / der bauersame den glauben halten, glauben gegen jn. halten
;
treu und g. nimmer sein, der g. aus Teutschland ziehen
;
bei glauben etw. versprechen, etw. zu glaube(n)
[tun].

Belegblock:

Schorer, Sprach-Verd.
14, 3
(
1643
):
so ist die Teutsche Trew / Glaub vñ Redlichkeit auß Teutschland gezogen.
Luther, WA (
1529
):
Doch habe ich bey meinen lieben deudschen die gnade, das sie mir widder gleuben noch zu hoͤren, bis das sie zu lange harren, und der glaube ynn die hand koͤmet.
Ebd. (
1559
):
Christus et Ecclesia halten an einander glauben.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Trew vnd Glauben ist nimmer vnter den Menschen / sondern bey guten Hunden in jhrem Lager zu suchen.
Lappenberg, Fleming. Ged. (
1635
):
Eine Rose hat, bei Glauben, | ungerieben schwächre Kraft. | Tugend schmeckt und reucht gepresset.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
464, 22
(
Bremen
1647
):
eher man dem Hexen zeichen glauben zustellet / soll man nachfolgende considerationen wol beobachten.
Rueff, Rhein. Ostersp.
1979
(
rhfrk.
,
M. 15. Jh.
):
ich [Thomas] wil des keynen glauben han, | daz er uff erstanden sy.
Weingart u. a., Seelb. Rhodt
338, 10
(
pfälz.
,
1573
):
versprechen wir schuldner ehleut bej unsern waren thrawen und glauben für unsz und unsere erben den kürchengeschwornen [...] 1½ gulden gelts rechter jerlicher gülten.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
Bey glauben, antwortet der König, jhr werdet mir verzeihen.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Do fragte der man Schlegell selbest, ob es glaube sein solte, Schlegell sprach: „ja, es sol glaube sein“!
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
46, 28
(
omd.
,
1487
):
Ehliche leẃte [...] gemeinlich einander gloúben haldenn wÿe dÿe katze der maúß.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Jarzyt vnd selbuͤcher geben glouben.
Von dienstlüten die nit glouben halten.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1525
):
der pursame den glouben
[hier: ›Zusage‹],
so inen der hertzigk zugesagt, zu halten.
Maaler (
Zürich
1561
):
Glaub (der) treüw warheit / bestendigkeit der worten oder verheissungen / weñ mã thuͦt was man sagt / vnnd halt [...]. Hingefallener Glaub [...]. Auff Glauben / Bey meiner treüw [...]. Auff sein Glauben vnd treüw verspraͤchen vnd alle gfaar auff sich nemmen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Allzu gute wort haben wenig glaubens.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
69, 11
(
mslow. inseldt.
,
1589
):
Diśśes [...] Zu beśśerer vnndtt mehrer gewisheitt, glauben vnndtt bekräftigung.
v. d. Lee, a. a. O.
45, 10
;
Perez, Dietzin
2, 538, 7
;
10.
ansatzweise phrasematisiert in der Formel
guter
(meist) bzw.
böser
(seltener)
glaube
o. ä., dann semantisch schwankend zwischen ›guten Wissens und Gewissens‹; ›gute / böse Absicht‹; ›guten Leumundes‹; ›Gutgläubigkeit‹; ›sicher‹; s. die Kommentare zu den Belegen!
Rechtstexte, berichtende Texte.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
45, 36
(
thür.
,
1474
):
als er sollich gud in gutem gloubin als von des kouffs wegen ynnegehabit hat
[›guten Wissens und Gewissens‹].
Ebd.
280, 14
:
daz danne ye zcwene nagkebur gesatczt sollen syn, dy uff guten gloubin unde uff daz glichste uff dy gutter setczin unde anslahen solden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
das ir man die wiese mit gutem glauben von einer ankunfte gaben halben gehabt.
Köbler, Ref. Nürnberg
251, 4
(
Nürnb.
1484
):
so soͤllen sie das nach seiner ordnung Jre͂ vertrawen vñ glauben nach. außrichte͂.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
das er solche guter vnwissend des vnrechten herkomens vnd mit einem guten glauben an sich bracht habe
jeweils ›guten Wissens und Gewissens‹ o. ä. (je nach grammatischer Form).
Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
ob man eynen man an spricht, daz her bosen gelouͦben
[›betrügerische Absicht‹]
habe, der drier [lip, ere, guͦt], de vore gesait sint, ne mach nieman den anderen oberzuͦgen, wan der sin genoze ist.
Köbler, Ref. Wormbs
270, 14
(
Worms
1499
):
Vñ wirdt nit besitzer eins boͤsen glaubens
[ebenso]
von verkündung oder verbots wegen des schuldners.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
244, 6170
(
Magdeb.
1608
):
Wir schawten aber zu mit schewe / | Obs auch wer gut glauben vnd trewe
[›sicher‹].
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Ob [...] der kleger [...] ein zügen hett / der eins erlichen stands / guͦten gloube͂s
[›guten Leumundes‹]
/ vnd ein onuersprochner redlicher man were.
dañ er sol guͦten glouben
[›Gutgläubigkeit‹]
halten / vnd stat im nit zuͦ / fürwitz zuͦ pruchen / wem der eigenthumb zuͦgehoͤre.
Kohler u. a., a. a. O. ;
Ders. u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Köbler, Stattr. Fryburg .
11.
›Kredit (als jm. zugeschriebene wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit); aufgenommene Schuld‹; generalisiert: ›Sicherheit (im Wirtschaftsbereich)‹.
Meist wmd. belegt.
Syntagmen:
den glauben ausfreien / wiederkriegen, jm. glauben geben, glauben bei jm. haben, den glauben mit dem eide tun, seinem glauben etw. auferlegen, bei glauben etw. zusagen, etw. mit glauben benennen, der hohe g
.;
die schuld des glaube(n)s
.
Wortbildungen:
glaubnemer
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Debitor. Schüldner entlehner glaubnemer.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
174, 4008
(
Magdeb.
1608
):
Fuͤrsichtig kaufftn / richtig bezahlten / | Das glaub vnd abscheid nicht erkalten.
Dat nuwe Boych (
rib.
,
1396
):
dat Johan van Mauwenheym [...] in groisme guden gelouuen na der hant vss Coelne ruͤmich wart mit mangerley grosen sommen geltz.
Mosler, UB Abtei Altenb.
2, 210, 35
(
rib.
,
um 1470
):
Sy betzalden eyr schuylt, sy levende eyn eyrlich leven, sy kregen eyr geruycht ind gelouwen weder ind synt so up gekomen.
Ebd.
472, 13
(
1601
):
wie neben dem auch obgem. eheleute uf unsern glauben [...], es seie von unseren conventualen oder dienern, keine zehrung gestaden.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1574
):
Van dissem gelde hat Hans Gal 68 daler 1 ort bekomen, also das min glaub nuhe uisgefrihet ist.
Köbler, Ref. Franckenfort
81, 7
(
Mainz
1509
):
Ob aber farende habe in des beclagte͂ hauß sey oder nit / sol glaub gegeben werden dem Executori.