gezirk,
der
, auch das
;-(e)s/–
.1.
›Gebiet, abgegrenzter Raum, räumliche Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungseinheit‹; vereinzelt mit Öffnung zu ›geographischer Raum‹.Syntagmen:
den g. erweitern / marken
; der g. etw. begreifen
›umfassen‹, sich
[wo] anheben
, sich
[wohin] strecken
; in einem g. jagen, gesessen sein, den zehent, güter, ban und gericht, stok und galgen in einem g. haben, in einem g. macht haben, zu [...], in einem g. etw. fallen
›an Ertrag anfallen‹, sich in einem g. der freiheit gebrauchen, jm. etw. nach gezirken zuordnen
; der g. des gerichtes / marktes / römischen reiches, der stat
; der beirische / schwäbische / sehische / ungarische / uralte g
.; der hauptman des gezirkes
.Wortbildungen:
gezirkseinnemer
Belegblock:
das ein ieder die jhenigen, so in seinem gezirgk gesessen sein, sollichen tag ires zusamen kommens eröffne.
was fur steinsetzen und erbschetzen in selbigem gezirk gefallen.
Welcher ligende guͤter in vnser Statt gezirck vnd gepietten gelegen / verkoufft.
vil mêr, dan itziger gemeiner bairischer gezirkt begreift.
hintzt an das Sarmatisch gebuͤrg / Jn dem gantzen getzirgkh / sein nur zwey Land [...] / die der Roͤmischen Khirchen ordnung in der Religion anhengen.
Schottenloher, a. a. O.
34, 30
; Müller, Faustb.
919, 25
; Küther, UB Frauensee
415, 26
; UB ob der Enns
10, 76, 7
; Rintelen, B. Walther
145, 11
;