gezimmerze,
›Zimmermannsarbeit, Bautätigkeit‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
,
.
Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
Anm. 6 (
mosfrk.
,
1382
):
dass die Pächter niht enmogen noch ensullent keinen buhe uf den vier stucken machin, weder mit widen setzen oder ander bouͦme noch mit gezimmerze noch mit keinerlei buhe.