gewärlichkeit,
die
;
-Ø/–
;
Zuordnung unsicher, bei Annahme einer Metonymie (vom Prüfenden auf den geprüften Gegenstand) zu
1
, bei Betonung der verbürgten Sicherheit zu
3
.
›Betriebssicherheit (eines Schiffes)‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1611
, Hs.
18. Jh.
):
weshalben alljährlich am mitwoch nach osstern, [...], alle zilln und schöffer in daz ufer gegen st. Gilgen zu bringen, auch ihrer gewehrlichkeit wegen mit beizug einig hierin verstendiger gerichtlich zu beschauen, [...] seind.