gewundete,
›Verletzter, Verwundeter, durch einen Stich mit einem Messer oder einer Waffe Versehrter‹.
Belegblock:
ist ein große wunde beinschroͤtig od’ doͤtlich da von eı͂ lemu͂g od’ ewiger schad dem gewunte͂ [...] an siner hantieru͂g hindern mag.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
1325
; Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
232r, 8
; Rennefahrt, Statut. Saanen .