gewirsen,
V.;
zu
mhd.
wirs
›übler‹
().
›jn. / sich verletzen, jm. eine Wunde schlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  3.

Belegblock:

Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
so er
[Seuse]
úber vil wuchen genesen waz, so gewúrset er sich denn aber, und machete núwe wundan.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
um 1400
):
wer den andern wundet oder gewirset mit gewaͤffnoter hand, der richt der stat 6 ℔ ₰.
Geier, a. a. O. .