gewiedem,
der / das
;
-s/–
;
zu
mhd.
widem
›Brautgabe‹
().
›Gut zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines hinterbliebenen Ehepartners, zur Ausstattung einer Institution o. ä.‹.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a. 
1482f.
).