4.
›konkrete, aus einem bestimmten Material (Metall, Stein) bestehende Gewichtseinheit als Teil der Waage, Gewichtsstück‹; in offenem Übergang dazu als Metonymie: ›das Gewichtsstück bestimmendes Maß‹; am ehesten dazu ütr.: ›Probe‹ (s. u.
Luther
), als Synekdoche auch: ›Waage‹; vereinzelt ütr. für die Waage als Symbol der Gerechtigkeit oder für eine Selbstprüfung.
Gewisse Beleghäufung für Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
ein g. besichtigen / visitieren / eichen / messen / pfächten /
˹
brennen / märken
›das Eichzeichen einbrennen‹˺
/ erneuern / fälschen / misbrauchen / spalten / verbieten / zerschlagen / füren / haben, dem gericht / zentgrafen das g. weisen, ein g. falsch / ungerecht erfinden, der rat das g. setzen, jm. ein (falsches) g. geben, ein g. mit dem adler
(einem Eichzeichen)
bezeichnen, ein g. zu gericht bringen
(zur Eichung);
ein g. falsch, zu schwer sein
(letzteres ironisch);
an einem g. innemen / ausgeben, etw. in g. begreifen / messen, etw. mit g. auswegen
(z. B.
brot
),
die herschaft das recht über das g. haben
;
das g. von blei, an der wage
;
das colmische / falsche / (un)rechte / unziemliche / völlige / gänge / geeichte / gezeichnete / (un)gleiche g
.;
ein stein g
.;
der auschlag, die probierung / aufhebung des gewichtes
;
die wage mit g
.