gewerkschaft,
die
;
-Ø/–
.
– Vorwiegend ˹omd.; bergbaubezügliche Texte˺.
1.
›Gesamtheit der einen Betrieb tragenden Personen (insbesondere einen Bergbau- oder Hüttenbetrieb), Genossenschaft von
gewerken
2‹;
zu  2.
Syntagmen:
die g. bergwerke bauen / erheben, (nicht) schächte haben, auf dem stollen ansitzen, das wasser
(der Grube)
nicht halten, den lochstein in die grube hineinbringen, einen steiger setzen, das aufrichtgeld darreichen, dem scharfrichter einen schurfzettel geben
;
der g
. (Dat.obj.)
etw. gemessen sein
;
die g. des stollens
;
die arme / löbliche g
.;
der g. zu gute, zum besten
;
das ansuchen der g
.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
131, 20
(
omd.
,
16. Jh.
):
daß eine gewergkschaft ihren lochstein
[›das Grubenfeld kennzeichnender Grenzstein‹]
in die gruben hineinbringen woldte laßen undt doch nicht eygene schechte hetten.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1506
):
darumb haben wir auf des egnanten herrn abts und seiner gewerckschoft grossfleissig ansuchen und bethe aus furstlicher macht den egedachten suchestolln zu einem erbstollen gemacht.
Ebd. (
1513
):
dieweil dieselbe gewerckschafft von andern ortn sich in ersten angefangen, daselbst under uns bergkwerck zu bauen.
Ebd. (
1520
):
sol er alzeidt ungewegerdt vorgonnen, das die gewergkschafft [...] mogen auf sollichen orten ansitzen.
Ebd. (
1528
):
Wo ein gewerckschaft wassernot halben ir wasser nicht halten kundte.
Ebd. (
schles.
,
1530
):
dass sie [gewerken] vor andern ungehindert in solchen ior fundtgruben lehen und messen zu irer notdurft und der gewerckschaft zu gut noch bergwercks recht und ordnung annehmen [...] mögen.
Ebd. (
1657
):
Wie die arme gewerckschaft durch darlegung unterschiedlicher zubuss nit allein die bergwerke ansehentlich erheben.
Paul, Wb. Bergmannsspr.
1987, 133
(
Wien
1573
):
so doch zubeweisen / das die Gwerckhschafft ihr aufricht gelt treulich dargeraicht hetten.
Helbig, Qu. Wirtsch.
3, 99, 34
;
Löscher, a. a. O.
62, 11
;
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
21, 28
;
131, 4
;
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft‹; als Metonymie: ›Liste der Gewerkschaftsmitglieder‹; insgesamt Metonymie zu 1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
171, 3912
(
Magdeb.
1608
):
sie merckten ich ward verdrossen / | Vnd wolt hend vnd fuͤß lassen gehen / | Mit meiner Gewerckschafft abstehen.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1499
/
1500
):
so einer eine zcechen uffnympt und dye genge vorschurfft, [...], sal derselbige dye gewergschafft [...] dem hewptman vorzceichent ubergebenn.
Ebd. (
Leipzig
1509
):
Und sollen alßo die schichtmeister dermassen ire rechnung uff vorbestimpten sonnabent beschliessen und eyn itzlicher seinn gewerckschafft vertzeichent sampt seiner rechnung [...] unsern amptleuten vorgemelt vortragen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1528
):
ein sonderlich lehen- und bestettbuch, darein allein die lehen oder bestettigung der gruben [...], dergleichen zu der gewerkschaft der berge und ieden gewerken sonderlich mit namen seine teil verschrieben werden.