gewarsamung,
die
.
›Vollmacht, rechtliche Befugnis zum Abschluß einer Abmachung‹; zu (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1, (
der
) 7.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
278, 3
(
halem.
,
1534
/
5
):
von wegen des pollwercks / und zols ze Stein / [...] Sotte anstan bis uff nechsten tag wo der sin wurd und dann da zuͦ beden teylen erschynen mit jr gwarsamung / dann zuͦ end zebringen.