gewarsame,
1.
›Sorgfalt, angemessene Vorsicht‹; als Metonymie: ›Vorsichtsmaßnahme‹;
vgl.
1
(
die
)
1,
1
(Adj.)
1.
Phraseme:
zu guter gewarsame
›vorsorglich‹.
Bedeutungsverwandte:
3,
,
.
Syntagmen:
g. haben
›Vorsicht walten lassen‹;
die g. dem laster weren
;
mit g. etw.
(z. B.
ein geschüz
)
hinweg bringen, etw. in g. tun, etw. mit g. volziehen
(z. B.
ein urteil
)
/ geschehen lassen
.
Belegblock:
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
(
Bamb.
1507
):
domit der Nachrichter die gesprochen vrteyl mit guter gewarsam vnd sicherheyt volzihen moͤge.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
(
nobd.
,
n. 1525
):
beratschlagten die sach, mit was gewarsam das geschutz hinweg zu pringen were.
Merk, Stadtr. Neuenb.
(
nalem.
,
1462
):
daz si das [rumen des baches] in solicher bescheidenheit und gewarsami tuͦn sollent, daz den erbern luten [...] dhein schade davon beschee.
2.
›vertrauter Ort, Zuhause, Heim, Wohnort; Heimat‹; offen zu
3;
Überwiegend wobd./oobd.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.
3,
(
das
)
1,
,
5.
Syntagmen:
an seine g. gehen / kommen / ziehen, am bette an seiner g
. ›zu Hause im Bett‹
liegen, jn. an seine g. geben / antworten, jm
. (z. B.
Zwingli
)
geleit an seine g. geben, j. in seiner g. sein, jn. in seine g. gemanen
.
Belegblock:
Daheimen. [...]. Jn seiner gewarsame oder behausung.
Jörg, Salat. Reformationschr.
290, 17
(
halem.
,
1534
/
5
):
So hand wir [...] dem Zwinglj / und andern glerten lüten fry sicher gleytt / dahin und wider an jr gewarsame zuͦ geben.
Das tridentinisch concilium auszuͤheben, im hailigen reich ains zuͤ halten und menigclich an sein gewarsame gelait zegeben.
domit send alle herren, [...], jederman an sein gewarsam, haim gangen.
man [Römer] ließ si [frauen] dan mit iren kindern und guet frei ledig weg aus dem land an ir gewarsam ziehen.
3.
›vertrauter, vor Verfolgung sicherer Ort, Zufluchtsort, Unterschlupf‹; vereinzelt mit Tendenz zu ›Versteck‹; meist von der menschlichen Behausung gesagt, in 1 Beleg von der Behausung des Wolfs; als Metonymie auch ›Sicherheitsbereich‹;
Gehäuft obd.; oft berichtende Texte.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.
1d,
3,
4,
1.
Syntagmen:
an / in einer g. sein, an seine g. fliehen / gehen / keren / kommen / laufen / ziehen, sich an seine g. machen / packen / tun, jn. an seine g. beleiten / füren, bis an die g. sicher sein, in seine g. kommen, jm. bis an die g. geleit geben
;
die gute / ungefärliche / sichere g
.
Belegblock:
ee sie anheben zu moͤrden, ist das Kindlein Jesus schon auß dem landt in seiner gewarsam.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
77, 2
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Wie mann vonn denn veindenn ziehenn muß ann ein besser gewarsam.
Schade, Sat. u. Pasqu.
(
orhein.
,
1520
):
wie der wolf die geiß bim bart ins holz fuͦrt an sin gewarsam.
Gewarsame (die) Sicherer platz vnnd stand. Statio. Perfugium. Sich an sein Gewarsame mache͂ / Etwan hin seyn zuͦflucht haben. In portu͂ confugere.
Barack, Zim. Chron.
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das die baid frawen, Werdenberg und Zimbern, flihen und an ein gewarsame sich thuen muesten.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 167, 13
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
87, 31
;
4.
›rechtliche Sicherheit; rechtsverbindliche Zusicherung, Absicherung, Verbürgung; militärische Sicherheit‹; als Metonymie auch: ›betriebssicherer Zustand e. S. (z. B. eines Weges, einer Hecke)‹.
Gehäuft wobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Bedeutungsverwandte:
,
,
,
2,
,
; zur Metonymie:
.
Syntagmen:
g. geben, die g. anhenken
;
jn. durch g. absolvieren, etw
. (z. B.
das pulfer, einen weg
)
in g. halten, etw. mit g. aufrichten, etw. mit g. geschehen, mit g
. [wo]
liegen, mit g. für jn. verbunden bleiben, jm. etw. mit g. fertigen / aufgeben / leihen
;
die erlangte / ewige / gute / sichere g
.
Belegblock:
Cautio. Sicherheit gewarsame fuͤrsorg / caution versicherung.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
(
nobd.
,
n. 1525
):
warn darnach, [...], wie der gewaltig hawf der pawrschaft hernach zuge, mitsampt dem geschutz in guter gewarsam von inen gezogen.
daz man die vorg. flehigen absolviere durch sicherheit und gewarsame.
wand die vorgenant dinge bedoͤrffent des obgenanten valles ze gebende gewarsami, so [...].
UB Zug 375, 11
(
halem.
,
1404
):
er [Kauf] geschieht
an der offenn, frÿen straße, mit aller sicherheit und gewarsami, so har zuͦ gehort.
Leisi, Thurg. UB
8, 82, 35
(
halem.
,
1392
):
Und ist dis alles geschehen mit aller gewarsami, worten und werken, darzuͦ nach únsers gotzhus reht, sitten und gewonhaiten darzuͦ gehortten.
were aber sach, das si den weg fuͥrwerthin in semlichen eren und gewarsami nit hielten.
Merz, Urk. Wildegg
38, 8
(
halem.
,
1437
):
daß sie nunmehr wie bisher für den von Halwill so jetzt für Peterman von Griffense also hafft vnd verbunden belibent mit aller gewarsami vnd sicherhait.
articel und ordnungen, [...] so vormog ir vorfaren alt harbrachten gwonheyt und darumb erlangter gwarsame ufgricht.
Roder, Hugs Vill. Chron.
(
önalem.
,
1531
):
die funf ort waren zogen in irn fortail am Zuger berg [...], da lagen sy mit ir guͤter gewarsame.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1578
):
das man mit ordnung zu gemainer statt häggen und pülver seche, damit das in gueter gewahrsam erhalten werde.
Leisi, a. a. O.
8, 554, 32
;
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
118, 23
;
Boner, Urk. Aarau
808, 8
;
5.
›urkundliches Beweismittel, Dokument über Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse, das nachträglich als Beweis für deren Inhalt dient‹; dazu in fließendem Übergang die Metonymie: ›urkundlich festgelegtes Recht‹.
Alem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):
1,
1;
3,
›Urteil‹,
,
10,
1;
2,
,
,
.
Syntagmen:
eine g. (bei sich) haben / erlangen / herausgeben / verhören, g. um schulden legen
›hinterlegen‹,
g
. [wohin]
legen
;
die g
. (Subj.)
verbrinnen, etw. ausweisen / inhalten, erzeigen, das [...]
;
auf die g. glauben setzen, bericht aus der g. geben, etw. durch die g. darbringen / erweisen, sich in der g. ersehen
›informieren‹,
sich mit seiner g. aufmachen, mit der g
. [wo]
erscheinen
;
die authentische / briefliche / alte / neue / glaubliche / gute / habende
›im Besitz befindliche‹
/ schriftliche / volle g
.;
der fürtrag, die verhörung der g
.
Belegblock:
Köbler, Stattr. Fryburg
f. (
Basel
1520
):
alt gewarsami daruff wir vnd die Richter gleuben setzen moͤgen.
Merz, Urk. Lenzb.
54, 8
(
halem.
,
1470
):
nachdem eine Ratsbotschaft untersucht hatte, wellicher theil die best gewarsame vnd gerechtigkheit hette.
do machet er sich uf mit siner gewarsame, mit briefen und mit siglen.
Jörg, Salat. Reformationschr.
279, 18
(
halem.
,
1534
/
5
):
und dann jederman erschinen mit vollemm gwallt / und gwarsamj / das recht anzenemen und uͤben jn aller gstallt.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
(
halem.
,
1559
):
wie si das alles vielfaltigclich durch alte und nüwe bücher und gewarsaminen gnuͦgsam erwisen und darpringen welle.
wenn er abzuͥcht, so soͤllen beidteil die gewarsamen einandern haruß geben.
6.
›sichere Aufbewahrung, Verwahrung e. S.‹; in fließendem Übergang zur Metonymie: ›Aufbewahrungsort‹.
Obd.; meist Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
die auch solche panier in der obgemelten unser frawen cappel an ein sicher gewarsame behalten haben.
Merk, Stadtr. Neuenb.
(
nalem.
,
1478
):
das dann burgermaister und răt solich
[hinterlassenes]
güt beschliessen und versorgen lassen sollen mit gewarsami.
das alle brieff hinder unseren gnädigen herren verordnetten schirmvögten oder sonst zuͦ vertruwten handen und guͦtter gwarsame gelegt [...].
so aber derglychen guͦt [...] ins landt gebracht wurde, wellend wir, das söliches nit durch, noch fortgelaßen, sonder in arrest und sichere gewarsamme gelegt, [...] werden sölle.
7.
›Haft, Gefangenschaft‹.
Bedeutungsverwandte:
2;
3,
; vgl.
1
12,
,
,
.
Syntagmen:
jn. in die g. bringen / füren, in der g. halten
.
Belegblock:
Welti, Urk. Rheinfelden
489, 9
(
halem.
,
1516
):
das du berürten gfangen von stund an in die gewarsam enpfahest.
8.
›Besitz von etw., Verfügung über etw.‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
(
die
)
1.
Belegblock:
Peil, Rollenhagen. Froschm.
529, 726
(
Magdeb.
1608
):
Biß jhre Schiffleut widerkemen / | Sie [Toͤpff] in jhre gewarsam nemen.
Köbler, Ref. Wormbs
89, 25
(
Worms
1499
):
ein iglicher glauber oder Schultherr mag die ingegeben habe syns Schuldners in syner gewarsam behalten biss ym bezalung geschicht.
Küther, UB Frauensee
309, 33
(
thür.
,
1509
):
und inen die [sehs viertel korns] gutlich uff sent Michels tag in ire gewarsam zcu uberandelogen.
wir hetten im gelt darauf geben und das schmer angriffen und an unser gewarsam zu unsern handen genommen.