gewarsam,
Adj.,
bei adv. Gebrauch oft
gewarsamlich(en)
; zu
1
(
die
).
1.
›achtsam, aufmerksam, sorgfältig, wachsam, vorsichtig‹;
vgl.
1
(
die
1.
Gegensätze:
 1, .
Syntagmen:
g. sein
;
e. S
. (Gen.)
g. sein
;
g. sitzen
›Wache halten‹,
sich g. halten, g. an jm. handeln, mit dem feuer / liecht umgehen, für das feuer bauen, die tür g. zusperren, jn. gewarsamlich füren, etw. gewarsamlich geschehen, gewarsamlich in den geboten gehen, eine schrift gewarsamlichen versehen / brauchen
;
gewarsame leute, die gewarsame macht / nachtwache
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Prudens. Fuͤrsichtig fuͤrsinnlich bedachtsam gewarsam behuͤtsam.
Kochendörffer, Tilo v. Kulm (
preuß.
,
1331
):
Er [Judas] jach: ,wen ich kusse balt, | Der ist iz, in veste halt | Und vurt in gewarsam lich !‘
Sachs (
Nürnb.
1527
):
Ancilla, lesch das fewer recht | Und sperr all thür gewarsam zu !
Cirurgia H. Brunschwig (
Straßb.
[
1497
]):
so du dz bandt ab thuͤst dz es gewarsamlich vñ sanftlichen geschehe.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1527
):
das die [briefe] gewarsamlichen versehen, behalten, allein zu der notturft gepraucht [...] werden.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
damit wiß ein yeder in erbteilung gewarsamlich vñ trüwlich mit sinen erbgenossen zuͦ handlen.
Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
dann er ein heftiger mensch were, wurde sich ouch fürthin dest gwarsamer halten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1602
):
Iederzeit soll ain gewahrsame nachtwach gehalten werden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
das auch sonst sonderlich zu solchen zeiten jederzeit gewarsam mit dem feur umbgangen werde.
Ebd. (
n. 1590
, Hs.
1. H. 17. Jh.
):
wo etwas weniges zu bessern oder pauen vermag, der paut besser und gwärsamer fürs feuer auch sonst ordenlicher wie vor zeiten beschehen ist.
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
2.
›sicher, gut geschützt‹;
vgl.
1
(
die
12.
Wortbildungen:
gewarsamkeit
1 ›Sicherung, Schutz‹ (a. 1497).

Belegblock:

V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
dass niemand da was, [...], der si [Eidgnossen] zuͦsamen an einen gwarsamen stand [...] gefuͤert haͤtte.
Maaler (
Zürich
1561
):
Gwarsamlich / Aussert der gefaar. Tutò.
3.
›begabt, gebildet‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5, (s. v.  4), .

Belegblock:

Ziesemer, Proph. Cranc. Dan.
1, 4
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
kindir der wrechen, an den kein missemal were, schone an irem gestalt, gelart an aller wisheit, gewarsam an kunst.