gewandmacher,
teils mit Uml. des Gw;
der
;
–/-Ø
.
›Tuchmacher, Tucher; Tuchverarbeiter, Handwerker, der Tuch für die Kleiderherstellung zuschneidet‹ (klare Unterscheidung nur für einige Belege möglich); vgl.  1 (für die erstgenannte Nuance); 2 (für letztere Nuance).
Gehäuft Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.
Wortbildungen:
gewandmacherin
.

Belegblock:

Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1582
):
Auch sollen de gewantmecher keine doecher mit der ellen auszosniden macht haben, dan nur allein deselbe, so sei selbs gemaicht, es were dan saich, dass sei diss gewantsnideramt ain sich erkauft [...] hetten.
Schoop, Qu. Düren
245, 3
(
rib.
,
1618
):
soll auch kein Burger, Gewandmecher oder Gewandschneider, [...] einige Tuecher gelden [...], so nicht auf die Hall geliebert und daheselbsten gestrichen und gebleyet worden.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1355
):
Wir, die meystir gewandmechir zu Frankenford, die dun kunt unsern herren, [...], unse gewonheid und unse bescheidenheid.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
er machet im ewer toͤchtter salbmacherin · vnd appeteckerin · vnd gewandmacherin.
Qu. Brassó
5, 376, 25
(
siebenb.
,
1599
):
ist ein gross Regen gefallen, und in den neuen Turren bei der Gewandmacher ihren Röhmen das Witter geschlagen.
Ebd.
482, 37
(
1613
):
die Zechen aufs Fürstlich Gnaden Treuheit zu beschwören, als nempe: Die Kürschner Herrn, Riemner, Erger, Döpfner, Fleischer, Schlosser, Schmied, Wollweber, Schneider, Gewandmacher.
Helbig, Qu. Wirtsch.
3, 136, 4
;
Hertel, UB Magdeb. ;
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 50
.
Vgl. ferner s. v. (
das
9.