gewaltsamen,
V.
›jm. etw. gewaltsam entreißen, vorenthalten; sich selbst eine Vollmacht erteilen, das Gesetz des Handelns übernehmen; jn. bedrücken‹; vgl. (
der
9, auch 7.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
4, 7, 2
([
Straßb.
]
1524
):
vnd sie vns das wort Gottes / [...] / gewaltsamen woͤllend / vnd gefangen nemen.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 380, 24
(
halem.
,
1489
):
haben wir Eydtgnossen uns gevaltsamet und den seckelmeister behalten und den schultheissen heinritten laͧssen.