gewaltsamen,
V.
›jm. etw. gewaltsam entreißen, vorenthalten; sich selbst eine Vollmacht erteilen, das Gesetz des Handelns übernehmen; jn. bedrücken‹; vgl. (
der
) 9, auch 7.Belegblock:
vnd sie vns das wort Gottes / [...] / gewaltsamen woͤllend / vnd gefangen nemen.
haben wir Eydtgnossen uns gevaltsamet und den seckelmeister behalten und den schultheissen heinritten laͧssen.