gewaltsame,
die
;-Ø/–
;gewaltsam,
der
;-s/–
;1.
›Herrschaft, obrigkeitliche Kontrolle (z. B. über eine Stadt); Rechte, herrschaftskonforme Befugnisse, Verfügungsgewalt, Einnahmerechte einer Herrschaft, einer herrschaftlichen Person oder einer Privatperson über eine andere Person oder über Sachen‹; speziell: ›Rechtsbefugnisse der Eltern oder ihrer Vertreter über die Kinder‹; als Metonymie: ›Gebiet, über das man Rechtsbefugnisse ausübt‹; Obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Syntagmen:
g. (über jn.) haben, jm. eine g. vorbehalten
; die g. der herschaft zugehören, jm. zustehen, des gotteshauses sein, jm. von got gegeben sein
; sich der g. verzeihen
; bei einer g. bleiben, in js. g. sein, jn. zu einer g. bringen, jn. / etw. in / unter seine g. bringen / nemen, dem keiser jn. in seiner g. lassen, etw. mit seiner g. confirmieren, etw. mit aller g. entschlagen, etw
. (z. B. eine stat
) mit aller g. zu handen haben
.Belegblock:
die Kinder. soͤne od’ Toͤchter die nochmaln Jn gepurlicher gewalltsam vnnd versehung Jrer leiplichen vater. muter. oder Jrer vormu͂d vnbestat steen.
als si [...] daruf gestudiert haben, wie si dieselbe stat Múlhusen [...] under ir gewaltsami bringen mochten.
also daz uͥnser ieclicher ... in siner gewaltsami und gebiete den andern teile [...] an sinem libe und guͦte [...] schirmen und fristen sol.
soͤliche gewaltsami [schaff uff die alment ze triben] aber allein der herrschaft und nit der gebursami zuͦ gehoͤren soͤll.
darzuͦ hab der durhleuht furst, [...], die stat mit aller gewaltsamy, renten, nütz vnd veͣllen zu siner gnaden handen.
WElchem varende pfand als silbergeschir / kleinotter / betgewand / [...] / ingesetzt werden / die sol vnd mag ein yeder in sin gewaltsam ne͂men / vñ an sin nagel hencke͂.
die von Liechtenstain behyelten in khainen gewalltsam vor, dan notturfft auff sich und etlich diener.
damit er komb und dieselbig [malleficzische person] von dem urbar gefenklich wie sie mit gürtl umbfangen zu seiner gewaltsam bring.
Syntagmen:
die g. zusenden, auf sich nemen
, [wohin] schicken / senden
; jn. mit g. verfertigen
›wohin schicken‹; die g. des herren
; die genugsame g
.Nobd. / wobd.; berichtende Texte.
Syntagmen:
g. erleiden, eine g. vermerken
; g
. (Subj.) jm. folgen, jm. angelegen sein
; sich einer g. unterstehen
; die deutsche / erlittene / lautere / unfreundliche g
.Belegblock:
dieweyl sich der pawrn diser gewaltsam understanden hetten, die orden und ander hewser hie [...] zu besuchen und zu plundern.
von ursach wegen, das si lange zit dahar von der herschaft Oesterich, [...] mengerlei unzimlicheit und gewaltsami erlitten.
daß den leuten zuͤvor in iren heusern großer schaden, gewaltsame und böse bezalung gefolgt.
hat bemelter bapst Innocentius, dem dise deutsche gewaltsame hoch angelegen, sollich gescheft magistro Felino de Sandes, [...], bevolchen.
haben iedoch das mit irer grossen importunitet und gewaltsame, [...] biss anhere erhalten.
Meist wobd. / oobd.
Syntagmen:
j. / etw
. (z. B. ein haus
) in js. g. kommen, etw
. (z. B. einen brief, gut
) in / zu js. g. bringen, jm. etw. zu seiner g. stellen
; die g. der stat, des landes / schlosses, der leute
, jeweils genitivus objectivus.Belegblock:
wie du sein aigen frey vnd ledigs guͦt, [...] an dich erkauft vnd zuͦ deiner gewaltsame gebracht haben sollest.
dz [...] wir zu unsser gewer vnd gewaltsami der optgenanten stet schloss land vnd lüt kommen mugent.
Haus,
das mit kauff von dem Fügenstaler in sein gewaltsam komen ist. Der mensch der würt souil mer pekchummert vnd petruebt, souil vnd er mer guetes in sein gewaltsam pringt.
Köbler, Ref. Wormbs
78, 14
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