gewaltsam,
Adj.
1.
›unter Anwendung physischer (darunter: militärischer) Macht‹;
vgl. (
der
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Adj.) 3.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
wuͤrde es auch mit gewaltsamer Regierung unter dem Menschen zu gehen, denn so [...].
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
11, 25
(
Frankf./M.
1626
):
zogen sie auff Niqueam zu / vnnd nach vielen vnterschiedenen erhaltenen Schlachten / [...] / eroberten sie endlich mit stuͤrmender vnd gewaltsamer Hand dieselbe grosse Statt.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1441
):
dass
her Giskra, [...], mit den veindten, [...], hat tan ein vechten, in die pasteg zerütt, gewaltsamlich seu daraus geslagen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1593
):
so sol und mag er ainen oder mer seiner nachbern zu im erfordern, nach demselben greifen und in der herrschaft zu Müllstath gewaltsamb bringen.
2.
›mit Gewalt, unter Anwendung rechtsfremder Mittel, gewaltsam‹;
vgl. (
der
9.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Adj.) 2.
Wortbildungen:
gewaltsamkeit
2.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
[Du hast] seine festung gar zuͦschmissen, | Es pluͤndern ihn gwaltsamer hand | All die fuͤruͤber gehn im land.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
[daß] die erbarn zünften gantz und gar ausgetilget, inen auch ire zunftheuser und anders gewaltsamlich entwendt worden.
Ebd. (
1544
):
ainer, [...], wölicher die königkliche regierung von wegen irer gewaltsamkait und tirannei über die maßen hasset.
Vgl. ferner s. v.  1.