3.
›mächtig, im Besitz politischer, militärischer, sozialer Macht (meist von Amtsträgern); einflußreich (von Personen); über Sachen / Personen gebietend; mit Heeresmacht wo einziehend; die Kontrolle über sich selbst innehabend, beherrscht‹; im Beleg
Hager
(s. u.) konversosem dazu: ›überwältigt‹; zu
4.
Syntagmen:
die torheit, die zünfte / j. g. werden, j
. (z. B.
die Römer
)
g. sein, j. an etw
. (z. B.
an einer stat
)
/ über etw
. (z. B.
über die gnade
)
g. sein, e. P
. (z. B.
gottes / Christi, des keisers / königs, der feinde, der Hussen, der gesellen, sein selbes
)
(nicht) g. sein
(teils auch
werden
),
e. S
. (z. B.
der pforte, der welt, des turnes, eines werkes
)
(nicht) g. sein / werden, der glast des tages der nacht
(Gen.)
g. sein
;
jn. e. S
. (Gen., z. B.
der gnade
)
g
. (objektbezogenes präd. Attr.)
machen
;
gewaltiglich daherfaren / gebieten / herschen / regieren, jn. gewaltiglich aus dem land treiben
, [eine Stadt]
gewaltiglich überziehen
;
sich gewaltiglich einrichten
(objektbezogenes präd. Attr.); ˹subst.:
den gewaltigen niedern / reichern, von seinem gut setzen, die gewaltigen herren heissen
;
die gewaltigen reichtum / gut / geld besitzen
;
jn. für den gewaltigsten anbeten
˺;
der gewaltige haufe
›Haupthaufe des Heeres‹
/ herre / könig / keiser, die gewaltige ordnung
›militärische Formation‹
/ sache
›militärische Ausrüstung‹ /
stat
;
die gewaltigen der welt
.