gewärschaft,
die
.
›Gewahrsam‹;
vgl.
1
(
die
12.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (
die
7.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
15. Jh.
):
der förster sol im in [den schedlichen man] auch behalten drei tag im ân schaden, after des so leit er in des richter gewerschaft.