gewältrichter,
der
;
Bw auch ohne Uml.
›mit einer Gerichts- und Polizeifunktion Beauftrager‹;
vgl. (
der
5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
j. g. sein
;
der g. die kamer aufbrechen
;
dem g. etw. kund tun
;
der g. der stat
.
Wortbildungen:
gewaltrichtersdiener
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1578
):
dieweil er
[ein Verstorbener]
zur zit geweltrichter war, wart er allein mit dem bontworteramt und gaffelgesellschaft uff den Ellendigen kirchoff begraben.
Ebd. (
1590
):
wie [...] der heubtman die kamer nit eroffnen wulte, dan sich in die gegenwer stalte, ist der geweltrichter [...] darzukomen und die kamer mit gewalt uffgebrochn.
Ebd. (a. 
1594
):
das sie [ehemenner] von den geweltrichtern da [schanthaus] betretten [...] werden.
Ebd. :
der etliche [hoern] uff karrn zu setzen und uff das offenbar haus zu faren, darzu dan die gewaltrichtersdiener, der scharfrichter, schinder, hoerenwirt verholfen waren.