geselschaftbuch,
das
;–/-er
+ Uml.›Aufzeichnung der Gesamtheit der Handlungen, Ein- und Ausgabeverhältnisse einer Gesellschaft‹;
vgl. 13.
Belegblock:
und das oberst gesellschaftpuch durch Jacoben Welser gehalten werden und [...] in seinem haus zu verwaltung sein.
mit der bescheidenheit. so das geselschaftbuͤcher. Salbuͤcher oder der gleichen weytleuftig schriften weren. die auch ewssere vnd gehayme ding Jnnhielten. so sol mit zimlichem beschließ des ewssern. oder der gehayme [...] durch ein gleichlauttende Coppien in gericht bracht vnd gehoͤrt werden.