geschwernis,
die
.1.
›jm. (dem Untertanen) auferlegte wirtschaftliche Belastung; Willkür einer Obrigkeit‹.Belegblock:
auff solichs haben die obgemelten zuͦ kaiser F. ain botschafft geschickt und im anzeigt, was geschwornus inen h. J. anthie.
Ebd.
288, 22
: und hat da herr Sigmund [...] ain schöne red than, was geschwernus, überlast, bezwancknus, todtschleg und verderbung (sie) von den Türcken litten.
2.
›rechtsförmlich vorgetragene Beschwerde, Klageinhalt‹.