geringe,
›räumlicher Bereich (z. B. eines Gerichtes, Hofes)‹.
Belegblock:
Grimm, Weisth.
(
rhfrk.
,
1529
):
mein her von Metloch hab in seinem hoff zu Rech oder in seinem geringh sein jargedingh zu halten.
hofgeringh binnet den vier mauhrsteinen
mit deutlichem Bezug auf den abgegrenzten Raum.