gerichtswandel,
der
;-s/
auch -Ø
.Belegblock:
das ein gerichtsschreiber darzw gesworn were, das alle gerichtswandel, [...], als oft des not geschehe, von gerichtsschreibern beschriben geschickt wuͤrden.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 300, 7
; ‒
Vgl. ferner s. v. .