gerichtsverwalter,
der
;–/-Ø
.›wissenschaftlich ausgebildete, mit der Amtsführung eines Gerichtes betraute, auch Richterfunktionen ausübende Person‹;
Bedeutungsverwandte:
.Wortbildungen:
gerichtsverwaltung
Belegblock:
Commissarij. Gegebne oder Gesetzte Richter / denen ein Gerichtsverwaltung befohlen wirdt / Aber die haben fuͤr sich keinen eigenen gewalt / vnd gebrauchen sich allein der herrschafft Gerichtszwang.
kommen auch grosse Klage uͤber die jtzigen Gerichts⸗Verwalter / welche das Recht auch in den Geberden fuͤhren.
Ebd.
71, 4
: Was solchen vngerechten Gerichts⸗Verwaltern aber fuͤr eine Straffe zugemessen.
was hierinnen verhandlt wiert, hatt niemant zu straffn [...] dan peder herrn gerichts verwalter.