gerichtstat
I
die
;–/
auch stet
.1.
›Stelle, Räumlichkeit, Platz, an der / dem das Gericht als Instanz seinen Sitz hat oder wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet‹; Zur Lage und Einrichtung:
Hrg
.1, 1550
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
ob es hinußen vnnder dem Sarboum an gewonnlicher gerichtsstatt des amptgrichts der graffschafft Lentzburg beschechen.
und hett ain jeder herr die zwelf taffeln bei im und ainen besundren richterstul, also daß zwelf gerichtstätt zu Rom warend.
so sollen die richter [...], in der stuben und an gewonlicher gerichtstatt der urtel gefragt [...] werden.
Belegblock:
Sie haben nicht gnug daran, das Jhesus sein eigen Creutz treget und an der gemeinen gewoͤnlichen Gerichtsstat gecreutziget wird.
Also nimpt man weiter kein Gewissen / sie an die Gerichtsstatt zu bringen vnnd zu verbrennen / dann sie ist ein Hex.