gerichtsstand,
der
;
-s/–
.
›Gerichtsverhandlung‹;
zu I, 5; vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Köbler, Stattr. Fryburg f. (
Basel
1520
):
damit sy wissen vß was vrsach der kleger sins gerichtßstands abtriben moͤgen werden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 689, 7
(
schwäb.
,
1585
):
Sollte aber der antwurter zu ietzgemelten ersten, andren und dritten fürbott erscheinen und der cläger ohne rechtliche ursachen außbleiben, so mag der antwurter des clägers ungehorsame beclagen und sich von dem fürbott und gerichtstand mit erstattung des costens ledig zu erkennen.