gerichtsordnung,
die
;-Ø/–
.– Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›Ordnung mit den Bestimmungen über das Gerichtsverfahren, auch über die Zusammensetzung und die Zuständigkeit eines Gerichtes‹; Tendenz zu ›einzelnes Verfahren‹; ›Verfahrensbrauch, -üblichkeit‹; ›Urteil‹; ›Rechtsregeln‹; als Metonymie: ›Text, Buch mit der Ordnung‹; Syntagmen:
eine g. anrichten / aufrichten / bekräftigen / besiegeln / fürnemen / halten
/ (zur Metonymie:) verlesen / verwaren
; die g
. (Subj.) jm. unnachteilig sein
; der g. nachgehen
; jn. an eine g. binden, nach g. verbannen, mit recht fürnemen, für gericht stellen
; die g. zu
[+ Ortsangabe], des gesetzes Mosi, aller länder
; die peinliche g
.; das exemplar der g., die verlesung der g
.Wortbildungen:
gerichtsordnungbüchlein
Belegblock:
Wie uns auch die beschneydung nicht geboten ist, also ist auch nicht geboten das wir gerichts ordenung, die ym Mose stehen, halten muͤssen.
Was den Juͤden von jhren Ceremonien vnd Gerichtsordnungen gesagt ward / daß sie dieselbige / wie sie von Gott vbergeben waren solten ohn zusatz vnnd abnemmung halten.
das uff ein zeit die knaben von Ettenhausen haben in der Sebwischen Aw an der weide gehutt und haben ein gerichtsordenung under yhnn angericht mit schepffen.
Seintmal ir Johans Bado, eueren widersachen, den ir umb etzlich summa geldes, [...], mit rechter vorladung und gerichts ordenung vor gericht furbracht.
billich ist, das in die herrschaft nicht holzrecht, aychelrecht, gerichtsordnung bestelle, schuͤtz und schirm, darumb das sie das pflaster umbsuͤnst tretten.
alß dañ nichts destmynder mag er zu dem dritte͂ mal Jne aber nach gerichts ordnung mit Recht fuͤrnemen.
Die gerichtzordnung hie zu Nördlingen ist also fürgenomen, das ie der viertail der räte [...], ein manat söllen an das gericht gan.
wie man sonst mit ligenden gütern umb schulden und anderm inhalt der gerichtsordnung alhie zu thun pfligt.
ob diesem gerichtsordnungbüechlin nachgesezt werde oder nit.
(durch) dero herrn von Rechberg ambtman die gerichts- und dorfsordnung vor ainer ganzen gemaind verlesen werden.
Ebd.
282, 35
: des alles zue wahrem urkund ist [...] die ofternante ernewerte dorfs- und gerichtsordnung dreyfach uff das papier mit uberschlagnem cofort oder pergament ingroßiert ... besiglet.
Belegblock:
was fuͤr ein Gerichtsordnung oder Prozeß die Juden mit jhm [Jesus] gehalten haben.
gut recht haben, die obgemelte unser behausung [...] als ir rechts unterpfant on alle gerichts ordnung anzugreyfen.
der dan on alle rechtliche ervordern und gerichts zwank schuldig und pflichtig sein sol, bezalung zw tun gleicherweise als ob er mit sunderlicher gerichtsordenung uberwunden were worden.