gerichtshandlung,
die
.
›Gerichtsverhandlung‹; als Metonymie: ›Protokoll der Verhandlung‹; zu I, 4 oder (verdeutlichend) zu 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
die g. vermerken, etw
. (Subj.)
eine g. betreffen
;
mit der g. fortfaren
;
die bürgerliche g
.; zur Metonymie:
die g. bringen / übergeben / vorlesen, verschlossen annemen
;
die schriftliche g
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
68, 24
(
Worms
1499
):
so sol vnd mag der appellãs in ußbringen der ladung bitten vnd begern gebots oder gezwanckbußbriefe Compulsoriales genant in gewoͤnlicher form wider die Richter der vordern instantz die gerichtßhandlung zuübergeben.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
die rats und gerichtshandlungen, auch urteilen, conträct und, was vor ihnen gehandlet oder bewilliget wird, eigentlich zu vermerken.