gerichtshandlung,
die
.›Gerichtsverhandlung‹; als Metonymie: ›Protokoll der Verhandlung‹; zu I, 4 oder (verdeutlichend) zu 5.
Syntagmen:
die g. vermerken, etw
. (Subj.) eine g. betreffen
; mit der g. fortfaren
; die bürgerliche g
.; zur Metonymie: die g. bringen / übergeben / vorlesen, verschlossen annemen
; die schriftliche g
.Belegblock:
so sol vnd mag der appellãs in ußbringen der ladung bitten vnd begern gebots oder gezwanckbußbriefe Compulsoriales genant in gewoͤnlicher form wider die Richter der vordern instantz die gerichtßhandlung zuübergeben.