gerichtrat,
der
.
›Gremium rechtsprechender Personen‹;
vgl. I, 5.

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
69, 11
(
nwböhm.
,
1569
):
dan Gielg walter seines diebstals vnd viel feltiger Mortthadten Wegen mitt dem GerichtRath gericht wordenn.