gerete,
das
;
zu
gereit(e)
›Eingeweide‹ (so ; möglicherweise auch zu
geräte
).
›Eingeweide des Schlachtviehs‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
165, 16
(
rhfrk.
,
1615
):
II stück schaaf. Item 10 stück schwein. Item 4 stück gänß mit dem gehret.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1481
):
der soll, als oft er der ains überfert, fünftzehen pfenning zu buͦs geben, als oft er ain geredt höcher verkouft oder untzeitlicher, dan gesatzt ist.
Ebd. (
1503
):
und die gemösten geraͤt umb 10 den. und die andern gerat der aͤker swein umb 6 den. zu geben.
Hajek, Guͦte spise
17
;
57
.