gerechtsame,
die
;-Ø/–
.›Recht, Berechtigung, Gerichtsbarkeit‹; als Metonymie: ›Gebiet, auf dem die Gerechtsame ruht‹.
Syntagmen:
eine g. haben / halten / einbringen / vereren
; die g
. (Subj.) [wohin] reichen
; jn. der g. entsetzen
; bei einer g. verbleiben
; die g. der vogtei, des gotteshauses, zum wasser, an einem gute, an zinsen
; die verpfändete g
.; der abbruch der g
.Belegblock:
Da sy doch gar kein grechtsami an hattend / dann solch gotzhus den 8 orten / mit schirmm zuͦ getan / und der verwandt jst / jnhallts brief und siglen.
die von Lauffenberg behaupteten,
das ir verpfendte gerechtsame [...] biß an die Seematten reichen [...] soll. Endlich [...] alles in vorigen stand gesezt, auch bei den alten verträgen und gerechtsame allerdings verbleiben.